AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 148-8 Rechberg, Dorothea von contra Rechberg, Georg von; Auseinandersetzung um Mitgift, 1574 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 148-8
Titel:Rechberg, Dorothea von contra Rechberg, Georg von; Auseinandersetzung um Mitgift
Entstehungszeitraum:1574

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rechberg, Dorothea von, Tochter Georgs von Rechberg
Beklagter/Antragsgegner:Rechberg, Georg von
Gegenstand - Beschreibung:Auf ein nicht in der Akte enthaltenes kaiserliches Schreiben erwidert Beklagter, er sei nach dem Tod Georgs von Rechbergs, seines Vetters, vom Reichskammergericht gemeinsam mit Heinrich von Landau, Merk Sittich und Wolfgang Gramlich zum Vormund der hinterbliebenen Kinder ernannt worden. Gemeinsam hätten die Vormünder beschlossen, Klägerin mit Pankratz Khon von Walasy zu vermählen und mit einer Mitgift von 6.000 Gulden auszustatten. Dabei sei vereinbart worden, diese 6.000 Gulden zunächst zur Absicherung des Mündels Gaudenz von Rechberg zurückzuhalten und lediglich die jährlichen Zinsen auszuzahlen. Darüber hinaus habe Klägerin 1567 eine Summe von 1.000 Gulden erhalten. Die Zinszahlungen seien derweil fortgesetzt worden, so dass Klägerin auch in den Jahren 1570 und 1571, nach dem Tod ihres Mannes, jeweils 250 Gulden erhalten habe. Ohne Wissen und Einverständnis der Familie habe Klägerin daraufhin jedoch einen unbekannten und vermutlich kriminellen Italiener geheiratet, mit dem sie bereits zuvor zu ihrer und ihrer Kinder Schande verkehrt habe. Gemeinsam mit den übrigen Vormündern und Mitgliedern der Familie Khon habe er daraufhin beschlossen, die Zahlungen an Klägerin einzustellen. Beklagter bittet um Einsetzung einer Kommission unter Abt Eberhard vom Kempten, Hans Christoph Vehlin und Friedrich von Illertissen.
Entscheidungen:Beschluss zur Einrichtung einer Kommission zur Güte unter den von Beklagtem vorgeschlagenen Personen, s.d. (Vermerk), fol. 218v.
Umfang:fol. 211-220
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1604
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304846
 

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