AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 154-30 Reich, Andreas contra Thun, Friedrich; Gesuch um Einsetzung in das verpfändete Gut Lauenstein, 1585-1586 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 154-30
Titel:Reich, Andreas contra Thun, Friedrich; Gesuch um Einsetzung in das verpfändete Gut Lauenstein
Entstehungszeitraum:1585 - 1586

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reich, Andreas, Bürgermeister der Altstadt Salzwedel, dessen Erben
Beklagter/Antragsgegner:Thun, Friedrich, Georg Philipp, Christoph, Hans Albrecht und Philipp Otto von, Brüder
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beziehen sich auf zuvor beim Kaiser eingereichte Schriftsätze und führen aus, Beklagter hätten ihnen das Gut Lauenstein, das deren Vater Christoph von Thun an ihren Vater verpfändet habe, weggenommen. Bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg fänden sie hiergegen keinen Schutz. An Kurfürst August von Sachsen ergeht daraufhin Befehl, Kläger in das Gut Lauenstein einzusetzen. Der Kurfürst entschuldigt sich mit dem Hinweis, dass das Gut der Jurisdiktion des Markgrafen unterstehe. Kläger bitten sodann um einen kaiserlichen Schutzbrief sowie um Befehl an den Markgraf, die Exekution durchzuführen. Beklagte wenden ein, der von den Kläger in Lauenstein eingesetzte Verwalter habe das Gut heruntergewirtschaftet. Sie hätten daraufhin bei den Grafen von Mansfeld mehrfach erfolglos um eine Visitation der Lauensteinischen Wälder nachgesucht und 1585 an das Reichskammergericht appelliert. Beklagte bitten, der Kaiser möge Christoph Ulrich von Pappenheim, Hans Bruno von Pölnitz, Abraham von Wiedebach, Hans Dietrich von Haselloch, den Lautenberger Amtmann Helmut von Werlar und Kaspar Felckner mit der Durchführung dieser Visitation betrauen.
Entscheidungen:Fürbittschreiben für Kläger an Graf Bruno von Mansfeld, 1585 03 16 (Konzept), fol. 643rv; desgleichen an Kurfürst August von Sachsen, 1585 08 26 (Konzept), fol. 644r-645r; Sobald Kläger anzeigen, unter welcher Obrigkeit Beklagte ansässig seien, sollen an diese Fürbittschreiben abgehen, 1586 03 11 (Vermerk), fol. 652r.
Umfang:fol. 635-654
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1616
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4305693
 

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