AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 160-6 Roth, Peter contra Münchhausen, Statius von; Lohnforderungen aus Prozessvertretung in einem Appellationsverfahren am Reichshofrat und anschließende Injurienklage, 1602-1606 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 160-6
Titel:Roth, Peter contra Münchhausen, Statius von; Lohnforderungen aus Prozessvertretung in einem Appellationsverfahren am Reichshofrat und anschließende Injurienklage
Entstehungszeitraum:1602 - 1606
Darin:Aufforderung Kurfürst Joachim Friedrichs von Brandenburg an das Domkapitel zu Magdeburg, die ihm aufgetragene kaiserliche Kommission zur Güte nicht weiter zu verfolgen, 1604 03 20 (Abschrift), fol. 461r-462r; Fürbittschreiben/forideklinatorische Einrede Kurfürst Joachim Friedrichs von Brandenburg für Münchhausen an den Kaiser, 1604 11 16 (Ausfertigung), fol. 411r-413v, erneuert 1605 07 31 (Ausfertigung), fol. 475r-479v; ein Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Roth, Dr. Peter, aus Magdeburg, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Münchhausen, Statius von, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Roth erklärt, gegenüber Münchhausen Reisekosten und Spesen für eine Prozessvertretung am Reichshofrat in einem Appellationsverfahren gegen ein Urteil der Regierung zu Magdeburg (Münchhausen contra Heinrich Cramer aus Leipzig betreffend den Ort Schraplau in der Grafschaft Mansfeld) geltend zu machen. Da Münchhausen sich zwischenzeitlich anderweitig mit Cramer geeinigt habe, verweigere er ihm, Roth, die Zahlung des vereinbarten Lohns. Die auf Wunsch Roths eingesetzte Kommission zur Güte unter dem Domkapitel zu Magdeburg scheitert, da sich Münchhausen nicht auf die Verhandlungen einlässt. Daraufhin bittet Roth erfolgreich um Zitation Münchhausens vor den Kaiser. Münchhausen bestreitet die Rechtmäßigkeit von Roths Forderungen, erhebt gegen diesen seinerseits Injurienklage und gebraucht mit Blick auf die gegen ihn ergangene Zitation die forideklinatorische Einrede, da er als Lehnsmann Kurfürst Joachim Friedrichs von Brandenburg erstinstanzlich dessen Jurisdiktion unterworfen sei. Joachim Friedrich wendet sich deshalb auch selbst an den Kaiser und verweist (wie bereits zuvor gegenüber dem Domkapitel zu Magdeburg) auf seine kurfürstliche Privilegia de non appellando et evocando. Der Reichshofrat verwirft jedoch die forideklinatorische Einrede Münchhausens, worauf sich dieser vorbehaltlich seiner erhobenen Einwände einl
ässt.
Entscheidungen:Beschluss zur Einrichtung einer Kommission zur Güte unter dem Domkapitel zu Magdeburg, 1602 10 03 (Vermerk), fol. 340v; an das Domkapitel zu Magdeburg: Promotorialschreiben für Roth, 1603 12 16 (Konzept), fol. 351r-352r, ferner (Ausfertigung), fol. 356r-357v; an Münchhausen: Zitation vor den Kaiser, 1604 07 07 (Abschrift), fol. 419r-420v; die forideklinatorische Einrede Münchhausens wird verworfen, 1605 05 12 (Vermerk), fol. 473r.
Umfang:fol. 337-644
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1636
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308149
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl