AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 169-34 Seligenporten, Kloster und Wolfstein, Hans Andreas von contra Pfalz, Kurfürst Friedrich von der; Gesuch um Unterbindung von Tätlichkeiten und um Restitution, 1567-1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 169-34
Titel:Seligenporten, Kloster und Wolfstein, Hans Andreas von contra Pfalz, Kurfürst Friedrich von der; Gesuch um Unterbindung von Tätlichkeiten und um Restitution
Entstehungszeitraum:1567 - 1570
Darin:Privilegien Kaiser Konrads II., König Rudolfs I. und König Albrechts I. für das Kloster Seligenporten (1024-1299) (Abschrift), fol. 371r-374v; Lehnsbrief Kaiser Maximilians II. für Hans Andreas von Wolfstein, 1565 05 03 (Abschrift), fol. 300r-303v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Seligenporten, Kloster; Wolfstein, Hans Andreas von
Beklagter/Antragsgegner:Pfalz, Kurfürst Friedrich von der
Gegenstand - Beschreibung:Familie und "Freunde" der Äbtissin Anna von Kuedorf berichten von zahlreichen Eingriffen in die weltliche Administration des Klosters und von der Wegnahme von ca. 600 Briefen und Urkunden. Zur Restitution ergeht an den Kaiser das Gesuch um Einsetzung einer Kommission unter dem fränkischen Kreisoberst Georg Ludwig von Seinsheim. Derweil wendet sich Wolfstein als Nachfahre der Stifter des Klosters in einer separaten Supplik an den Kaiser und schlägt als Kommissare den Bischof von Eichstätt und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg vor. Der in der Folge eingesetzten Kommission zur Güte unter Seinsheim verweigert sich der Kurfürst jedoch. Gegenüber dem Kaiser rechtfertigt er sein Handeln mit Rechten, die auf der kurfürstliche Kastenvogtei basierten, und betont, seine Vorfahren hätten bereits vor dem Passauer Vertrag die Aufnahme von Novizen in die Klöster untersagt. Die Eingriffe in die Verwaltung des Klosters seien zur Abstellung der durch die Äbtissin zu verantwortenden Misswirtschaft notwendig gewesen. Er sei lediglich bereit, sich gegebenenfalls auf ein Austrägalverfahren einzulassen. In der Folge sucht Wolfstein um ein Restitutionsmandat gegen den Kurfürsten nach.
Entscheidungen:An Georg Ludwig von Seinsheim: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1568 04 30 (Konzept), fol. 304rv; an Kurfürst Friedrich von der Pfalz: Ermahnung, das Kloster zu restituieren. Anderenfalls müsse der Kaiser in der Angelegenheit erneut aktiv werden, 1569 09 01 (Konzept), fol. 331r-332v, ferner (Abschrift), fol. 339r-341v; Beschluss zur Einrichtung einer Kommission unter dem Bischof von Bamberg und Georg Ludwig von Seinsheim, 1570 11 03 (Vermerk), fol. 337v.
Umfang:fol. 290-374
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308608
 

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