AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 171-8 Schwertführ, Johann contra Dinkelsbühl, Stadt; Gesuch um Schutzbrief und Klage gegen Entsetzung aus seinem Amt als Bürgermeister, 1568-1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 171-8
Titel:Schwertführ, Johann contra Dinkelsbühl, Stadt; Gesuch um Schutzbrief und Klage gegen Entsetzung aus seinem Amt als Bürgermeister
Entstehungszeitraum:1568 - 1570
Darin:Durch Kaiser Karl V. erlassene Ratswahlordnung der Stadt Dinkelsbühl, 1552 (Abschrift), fol. 463r-468v; Fürbittschreiben Kardinal Ottos von Augsburg für Schwertführ, 1568 04 30 (Ausfertigung), fol. 387r-390v, erneuert 1568 05 09 (Ausfertigung), fol. 391r-392v, 1569 11 24 (Ausfertigung), fol. 552r-553v; Fürbittschreiben Hans Schwertführs des Jüngeren für seinen Vater, undat. [1568] (Ausfertigung), fol. 402r-404v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schwertführ, Johann, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Dinkelsbühl
Beklagter/Antragsgegner:Dinkelsbühl, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Schwertführ berichtet, er sei auf Betreiben des Ratsherrn Leonhard Schadt und unter Verletzung der durch Kaiser Karl V. erlassenen Ratswahlordnung seines Amtes entsetzt worden. Unterstützung erfährt Schwertführ durch den Kardinal von Augsburg, der die Auseinandersetzung mit konfessionellen Spannungen innerhalb des Rats in Verbindung bringt. Der Kaiser setzt daraufhin eine Kommission unter Graf Kasimir von Hohenlohe und Ludwig von Seinsheim ein und erteilt Schwertführ ein auf sechs Monate befristetes Geleit. Schwertführs Sohn äußert Bedenken gegen die Berufung Seinsheims und bittet um dessen Abberufung bzw. um Erweiterung der Kommission um Graf Ulrich von Helfenstein, Graf Friedrich von Oettingen oder Eustachius von Liechtenstein. Zu Kommissaren werden daraufhin Liechtenstein und Georg Hund von Wenkheim als Hochmeister des Deutschen Ordens ernannt, worauf sich letzterer (ebenso wie zuvor bereits Freiherr Ludwig von Grafeneck) unter Hinweis auf Arbeitsüberlastung entschuldigt. Während Schwertführ mehrfach um Entlassung aus der Haft bittet, wirft ihm die Stadt Donauwörth despotische Tendenzen und im Verein mit seinem als Stadtschreiber tätigen Vetter Wahlfälschungsversuche vor. Ferner verweigere er die Rechnungslegung über die Verwaltung von Kirchengütern. Der von ihm gegen Seinsheim vorgebrachte Vorwurf der Befang
enheit diene lediglich der Verschleppung des Verfahrens. Ferner bestreitet die Stadt, das Schwertführ erteilte Geleit verletzt zu haben.
Entscheidungen:Eine Abschrift der Klageschrift Schwertführs wurde der Stadt Dinkelsbühl unter Auslassung einiger von Schwertführ gewählter "hefftiger Worte" zugestellt, undat. (Vermerk), fol. 380v; an die Stadt Dinkelsbühl: Befehl, die Kommission abzuwarten und Schwertführ nicht weiter zu beschweren, 1569 03 21 (Konzept), fol. 482r-483r, erneuert 1569 05 18 (Konzept), fol. 544r-545r; an Bischof Martin von Eichstätt: Befehl, mit Eustachius von Liechtenstein und der Stadt Schwäbisch Hall eine Kommission zur Güte zu übernehmen, 1569 04 18 (Konzept), fol. 543rv
Umfang:fol. 375-599
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308622
 

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