AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 171-7 Schweinfurt, Stadt contra Gochsheim, Dorf; Sennfeld, Dorf; Pfalz, Kurfürst von; Würzburg, Bischof von; Ebrach, Kloster, vice versa; Konflikt um die Ablösung kurpfälzischer Vogteirechte in den Dörfern Gochsheim und Sennfeld und um die Reichsunmittelbarkeit de

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 171-7
Titel:Schweinfurt, Stadt contra Gochsheim, Dorf; Sennfeld, Dorf; Pfalz, Kurfürst von; Würzburg, Bischof von; Ebrach, Kloster, vice versa; Konflikt um die Ablösung kurpfälzischer Vogteirechte in den Dörfern Gochsheim und Sennfeld und um die Reichsunmittelbarkeit der beiden Ortschaften
Entstehungszeitraum:1568 - 1579
Darin:Durch die Einwohner der Dörfer Gochsheim und Sennfeld geschworener Untertaneneid, 1559 06 12 (Abschrift), fol. 201r-202v;Verzeichnis der Einwohner Gochsheims und Sennfelds, die 1559 gegenüber Kurfürst Friedrich von der Pfalz einen Huldigungseid abgelegt haben, fol. 204r-206v; durch die Stadt Schweinfurt modifiziertes Formular des Huldigungseids, fol. 207r-208v; Schutzbrief Kurfürst Friedrichs von der Pfalz für die Stadt Schweinfurt, 1564 03 22 (Abschrift), fol. 133r-134v; Vergleich zwischen dem Bischof von Würzburg und der Stadt Schweinfurt, 1572 04 14 (Abschrift), fol. 229r-235v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schweinfurt, Stadt, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Gochsheim, Dorf; Sennfeld, Dorf; Pfalz, Kurfürst von; Würzburg, Bischof von; Ebrach, Kloster, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Die Stadt Schweinfurt führt aus, in der Vergangenheit von den Kaisern jeweils auf fünf Jahre befristete Schutzbriefe erhalten zu haben. Mit der Wahrnehmung des Schutzes sei derzeit der Kurfürst von der Pfalz betraut, dem die Stadt aus freien Stücken auch den Schutz ihrer Vogteidörfer angetragen habe. Allerdings hätten die Kurfürsten im Laufe der vorangegangenen Jahrzehnte versucht, der Stadt die Landsässigkeit aufzuzwingen. Darüber hinaus habe ihre Funktion als Schutzherr der Stadt immer wieder den Unmut des benachbarten Stifts Würzburg und der dortigen Ritterschaft zugezogen. Ferner behindere der Kurfürst die städtische Jurisdiktion in den Vogteidörfern und führe dort religiöse Neuerungen ein. Aus diesem Grund habe die Stadt von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Kurfürsten als Schutzherrn zu entlassen. An den Kaiser ergeht die Bitte um einen Schutzbrief und um Ernennung eines Vogts aus den Reihen der Bürgerschaft. Nachdem der Kaiser dieses Gesuch bewilligt hat, berichtet die Stadt, der pfälzische Kurfürst lasse die Bauern der beiden Dörfer auf sich vereidigen. Der Kaiser möge deshalb eine Kommission unter Ludwig von Seinsheim einrichten, um die Ledigsprechung der Bauern aus der pfälzischen Abhängigkeit zu vollziehen. Währenddessen wenden sich auch das Kloster Ebrach, die beiden Dörfer und Bischof Friedrich von
Würzburg in separaten Schreiben an den Kaiser und betonen die Reichsunmittelbarkeit Gochsheims und Sennfelds, die durch Schweinfurt missachtet werde. Während der Bischof eigene Herrschaftsrechte in den beiden Dörfern geltend macht, erklärt das Kloster, dort über Lehnsbesitz zu verfügen, der von den Grafen von Henneberg herrühre und durch Kaiser Karl IV. von der Vogtei Schweinfurt exemiert worden sei. Sowohl das Kloster als auch die beiden Dörfer bitten um Einsetzung eines Kommissars zur Wahrung ihrer Privilegien. Der auf Bitte Schweinfurts zum Kommissar bestellte Seinsheim berichtet, die Einwohner der beiden Dörfer hätten sich ihm gegenüber geweigert, Schweinfurt zu huldigen. Daraufhin wird eine Kommission zu Güte und Recht unter Seinsheim und dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Georg Hund von Wenkheim, eingesetzt. Schweinfurt und der Bischof von Würzburg berichten 1572, sie hätten sich hinsichtlich ihrer Herrschaftsrechte in den beiden Dörfern verglichen und bitten um Bestätigung des darüber aufgerichteten Vertrags. Die beiden Dörfer, die von Seinsheim aufgefordert werden, ihr Votum zu dem Vergleich abzugeben, lehnen den Vertrag indes ab und beklagen, Schweinfurt verweigere sich der eingesetzten Kommission und habe stattdessen das Reichskammergericht angerufen. 1577 suchen Schweinfurt und der Bischof von Würz
burg erneut um Konfirmation des zwischen ihnen geschlossenen Vergleichs nach, während die beiden Dörfer im Folgejahr ihrerseits um Bestätigung eines (nicht in der Akte enthaltenen) Vergleichs mit dem Bischof von Würzburg bitten.
Entscheidungen:An die Stadt Schweinfurt: Befehl, sich auf die Kommission unter dem Hochmeister des Deutschen Ordens einzulassen, 1569 05 13 (Konzept), fol. 161r-162r.
Umfang:fol. 129-374
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1609
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308621
 

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