AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 670-2 Reuß contra Reuß; Streit um die Witwenversorgung sowie um Alimente für Heinrich XV. und Heinrich XVI. und dessen fünf Schwestern, ferner um die Teilung von Reuß-Obergreiz bzw. um Primogenituransprüche des Beklagten (Fortsetzung: Antiqua 671-1), 1683-1693

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 670-2
Titel:Reuß contra Reuß; Streit um die Witwenversorgung sowie um Alimente für Heinrich XV. und Heinrich XVI. und dessen fünf Schwestern, ferner um die Teilung von Reuß-Obergreiz bzw. um Primogenituransprüche des Beklagten (Fortsetzung: Antiqua 671-1)
Entstehungszeitraum:1683 - 1693
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 717a, Nr. 1; Fasc. 717b, Nr. 1
Darin:Heiratsvertrag über die Ehe zwischen Heinrich I. und Sybilla Juliana, 1668 03 27 (Abschr.), fol. 11r-18r; Vertrag der Parteien über die Witwenversorgung und den Witwensitz im Oberen Schloss in Greiz, 1681 05 07 (Abschr.), fol. 23r-35r; Gemeinsamer Bestallungsvertrag der Parteien für den Hofverwalter Michael Ehrenfried Kühnel, 1681 05 08 (Abschr.), fol. 44r-47r; Auszüge aus Notariatsinstrumenten über die Teilung der Mobilien Heinrichs I., 1681 05 08, fol. 49r-51r; 1681 05 06, fol. 53r-55r; Huldigung der Ritterschaft sowohl für Heinrich VI. als auch für Heinrich XV. und Heinrich XVI., undat., fol. 58rv; Übertragung der Eventualpossession des zum Witwensitz für die Klägerin bestimmten Amts und Schlosses Dölau an den schwarzburgischen Rat Lorenz Andreas Rothe als Bevollmächtigten der Klägerin und deren Mutter, der Gräfin Sophia Dorothea von Schwarzburg-Hohnstein, Witwe, 1668 04 01 (Abschr.), fol. 235r-236r; Heinrich II., Heinrich I., Heinrich III. und Heinrich IV., alle jüngere Linie, bieten der Witwe die Vermittlung eines Vergleichs an, 1685 02 03 (Ausf.), fol. 264r-265v; reußische Schreiben/Berichte über Vermittlungsversuche: 1688 02 14/24 (Ausf.), fol. 371r-374r; 1688 04/05 25/05 (Ausf.), fol. 381r-386v; ablehnendes Rechtsgutachten gegen den Primogenituranspruch des Beklagten: der Leipziger Juristenfakultät, 1688 06 (Ausf.), fol. 409r-411v; der Jenaer Juristenfakultät, 1688 05 (Ausf.), fol. 413r-427v; Rechtsgutachten zugunsten des Priomogenituranspruchs: der Juristenfakultät der Universität Frankfurt an der Oder, 1688 10 26 (Abschr.), fol. 606r-607v; der Leipziger Juristenfakultät, undat. (Abschr.), fol. 608r-610v; Notariatsinstrument über Zeugenaussagen zu Steuererhebungen des Beklagten, 1690 05 22 (Ausf.), fol. 541r-558v; desgl., 1690 05 28 (Ausf.), fol. 560r-577v; Erklärungen und Attestate von Untertanen, Bedienten, Pastoren über Schulden, Einquartierungen., Behandlung von Untertanen u. a. zugunsten des Beklagten, fol. 581r-600r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reuß von Plauen, Sybilla Juliana, Witwe des 1681 03 08 gestorbenen kaiserlichen Generalfeldwachtmeisters Heinrich I., ältere Linie, geb. Gräfin von Schwarzburg-Hohnstein, Vormund für ihre Söhne Heinrich XV. und Heinrich XVI.
Beklagter/Antragsgegner:Reuß von Plauen, Heinrich VI., ältere Linie, Sohn Heinrichs I., ältere Linie, Stiefsohn der Klägerin und älterer Stiefbruder Heinrichs XV. und Heinrichs XVI.
RHR-Agenten:Reuß, Witwe: Jobst Heinrich Koch (1683); Reuß, Heinrich VI.: Jakob Ernst Plöckner (1684)
Entscheidungen:Mandat sine clausula an den Beklagten, sowohl die Witwenversorgung als auch die der Klägerseite zustehenden zwei Drittel der Landeseinkünfte sowie die Alimente zukommen zu lassen, bislang vorenthaltene Gelder und Einkünfte zu ersetzen und sich künftig aller Übergriffe zu enthalten, 1683 06 04 (Konz.), fol. 72r-77r; Mandat sine clausula an dens., dem ersten Mandat zu gehorchen, 1684 03 09 (Konz.), fol. 96r-98v; Auftrag an die reußischen Geschlechtsverwandten, die Parteien in Güte zu vergleichen und Heinrich VI. dazu zu bewegen, den Mandaten zu gehorchen, im Misserfolgsfall einen Überschlag über den Bedarf an Alimenten für die Witwe und ihre sieben Kinder zu machen sowie zu berichten, 1687 12 05 (Konz.), fol. 351r-352r; Befehl an die reußischen Vermittler Heinrich II. und Heinrich I., beide jüngere Linie, dem impetratischen Wunsch nach Aufschub des Termins für einen Vermittlungsversuch nicht zu erfüllen und der Witwe und deren Kindern bei Nichtbeachtung des Termins durch den Beklagten abschlagsweise Alimente zuzuweisen, 1688 03 26 (Konz.), fol. 377r-378r; an die reußischen Vermittler: Dank für das Bemühen um eine vorläufige Alimentenzahlung von 500 Reichstalern und Befehl, den Lösungsversuch gleich nach der Rückkunft des Beklagten von einer Reise mit dem Kurfürsten von Sachsen nach Holland anzugehen, 1688 05 31 (Konz.), fol. 387r-388r; Befehl an den Beklagten, die Witwe und deren Kinder angemessen zu versorgen und die Untertanen nicht über Gebühr zu beschweren, 1690 03 21 (Konz.), fol. 450rv; Befehl an die reußischen Vermittler, zugunsten der Umsetzung des Befehls zu wirken, 1690 03 21 (Konz.), fol. 452rv; Befehl an dies., den Beklagten zur wirklichen Landesteilung anzuhalten, ihn im Weigerungsfall mit Sequestration zu bedrohen, notfalls entsprechende Landesteile unter Sequestralverwaltung zu nehmen und daraus der Witwe und deren Kindern die nötigen Mittel zuzuführen, 1690 04 11 (Konz.), fol. 466rv; Befehl an dies., den Beklagten zu Zahlungen anzuhalten, 1690 05 08 (Konz.), fol. 470rv; Befehl an dies., die vom Beklagten vorgelegte Widerlegung betr. seine verweigerten Zahlungen der Witwe zur Stellungnahme vorzulegen, weiterhin zu vermitteln und zu berichten, 1690 06 13 (Konz.), fol. 498r; Befehl an dies., dafür zu sorgen dass der Sekretär Nikolaus Tibelius und andere Bediente der Klägerin nicht behelligt werden, 1690 06 30 (Konz.), fol. 507rv; Befehl an dies., die Witwe klaglos zu stellen und innerhalb von zwei Monaten darüber zu berichten, 1690 10 19 (Konz.), fol. 634rv; Befehl an dies., in Sachen Alimentenzahlungen den bereits ergangenen Befehlen gemäß und in Sachen Landesteilung schleuniger zu verfahren, damit die Akten darüber noch vor dem künftigen Feldzug inrotuliert und überschickt werden können, 1691 01 24 (Konz.), fol. 656r; Befehl an dies., schleunigst zu berichten, 1691 03 23 (Konz.), fol. 666r.
Umfang:Fol. 1-667
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1723
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4321919
 

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