AT-OeStA/HHStA OMeA RDep Rechnungsdepartement des Obersthofmeisteramtes, 1657-1923 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA OMeA RDep
Titel:Rechnungsdepartement des Obersthofmeisteramtes
Entstehungszeitraum:1657 - 1923
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Buch

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:In der Hofstaatsorganisation am habsburgischen Kaiserhofe hat es schon seit alter Zeit her mehrere Ämter gegeben, die mit dem Finanzwesen des Hofes und der kaiserlichen Familie, sei es nun in leitender Weise, sei es als Verrechnungsamt oder endlich als Zahlamt, beschäftigt waren. Ein gutes Kriterium für die Verwendung jedes Amtes gibt der Hof- und Staatsschematismus schon seit seinen ältesten Jahrgängen an die Hand. Danach hat man die Ämter, die dem Oberstkämmerer, von denen auseinanderzuhalten, die dem Obersthofmeister unterstellt waren. Der Staatsschematismus von 1715 führt beim Oberstkämmereramte das „Cammerzahlamt“ und das „Hofzahlamt“ (mit Kontrollor) an, während beim Obersthofmeisteramt das Hofkontrolloramt wohl auch damals schon wie später, als sein Amtsvorstand ein Hofkammerrat war, wirtschaftliche und finanzielle Befugnisse ausübt. Während diese Befugnisse aber die für den täglichen Hofgebrauch notwendige Rechnungsgebarung (Küche, Keller usw.) zunächst nicht überschritten haben dürften, waren die beiden Zahlämter wohl mit größerem Wirkungskreis versehen; es dürfte das Kammerzahlamt für die privaten Geldbedürfnisse der kaiserlichen Familie und das Hofzahlamt für die des Hofstaates gesorgt haben, ohne daß man deswegen schon an eine Scheidung zwischen Hofstaats- und kaiserlichem Privatvermögen zu denken hat. 1718 wird aus dem Hofzahlamt ein "Frey- und Universal Bancalitäts-Cameralzahlamt" (mit Kontrolle), das bis 1735 bestehen bleibt und dann verschwindet, während das (inzwischen geheime) Cammerzahlamt weiter fortbesteht und im Zusammenhang mit der Güterpolitik Kaiser Franz’ I. eine umfangreiche Entwicklung durchmacht.
Die beiden Ämter aber, die 1920/21 als „Hofrechnungsdepartement“ und „Hofzahlamt“ liquidierten, haben sich nicht etwa aus dem geheimen Kammerzahlamt oder dem ältesten, oben genannten Hofzahlamt des Oberstkämmererstabes entwickelt, sondern aus dem Hofkontrolloramt. Die Gründe für die nachstehend genannten Veränderungen liegen im allgemeinen sicherlich in den Reformen Maria Theresias und offenbar hatte sich die Aufhebung des obgenannten Zahlamtes mit dem monströsen Titel (Frey- und Universal Bancalitäts-Cameralzahlamt) doch nachteilig bemerkbar gemacht, denn im Jahre 1749 erscheint ein 1748 noch als Hofvizekontrollor bezeichnter Mann, namens Franz Gaun, plötzlich als k. k. Hofzahlmeister und "Hof-Würthschaffts-Rechnungs-Revisor", der zunächst noch im Verband des Hofkontrolloramtes verbleibt, aber schon 1752 Amtsvorstand eines eigenen, vom Kontrolloramte losgelösten Hofzahlamtes im Stabe des Obersthofmeisters wird. Dieses Zahlamt ändert seinen Titel und erscheint 1756 als Hof-Wirtschafts-Rechnungs-Revisions-Buchhalterey und besteht bis 1762, dann verschwindet es. Doch 1766 erscheint es neuerlich mit Franz Xaver Kravogl als Leiter, der schon unter Gaun im Kontrolloramt diente und nach dessen Ausscheiden Vizekontrollor geworden war, und bleibt bis 1803 dem Obersthofmeisteramt unterstellt. Offenbar mit den staatlich-politischen Reformen dieser Zeit und der stärker betonten Scheidung zwischen Staats- und Hofärar einerseits und kaiserlichem Privatvermögen andererseits wird diese Buchhalterei mit dem kürzeren Titel als Hofwirtschaftsbuchhaltung dem Generalrechnungsfirektorium, doch mit dem Sitz in der Burg, unterstellt. Der Hofkalender führt sie noch bei den Hofämtern, bezeichnet sie aber doch auch in späteren Jahrgängen als dem Generalrechnungsdirektorium unterstellt. Im Hof- und Staatsschematismus dagegen wird sie zuerst nur bei den staatlichen Behörden mit dem Sitz in der Burg angeführt, doch wird ab 1808 ihr Amtsvorstand als Hofwirtschaftsrat und Hofvizebuchhalter auch wieder im Hofstaatsteil angeführt unter Verweis auf das Generalrechnungsdirektorium.
Der Titel eines Hofwirtschaftsrates erlischt und die Hofbuchhaltung wird 1814 umgewandelt in die Hofstaatsbuchhaltung; unter diesem Titel bleibt dieses Amt über ein halbes Jahrhundert bestehen, bis es 1867 bei dem Ausgleich mit Ungarn ganz verschwindet und ein eigenes Hofrechnungsdepartement, das eine Abteilung des Obersthofmeisteramtes bildete, organisiert wird; dieses blieb mit einigen Änderungen, die hier unwesentlich sind, bis zur Liquidierung 1920/21 bestehen. Schon die Titeländerung in eine Buchhalterei 1756 lässt vermuten, dass die zahlämtlichen Verpflichtungen dieses Amtes an eine andere Stelle übergegangen sind. Und wieder wird das Kontrolloramt, das trotz der Abspaltung von 1752 die Küchenkassagebarung beibehalten hat, die Wiege eines neuen Zahlamtes. 1806 wird das Kontrolloramt dem Oberstküchenmeister unterstellt und 1810 erfolgt im Wirkungskreis des Kontrolloramtes eine stärker betonte Scheidung in den Kontrollordienst im engeren Sinne und in den einer Hofwirtschaftskassa. Diese Hofwirtschaftskassa erscheint 1814 vom Kontrolloramte und von der Unterstellung unter das Oberstküchenmeisteramt losgelöst als eigenes Hofzahlamt mit einem Hofzahlmeister als Amtsvorstand, der dem Personalstand der k. k. Staatsschuldenkassa entnommen ist. Der Schluss, dass damit eine dem staatlichen Buchhaltungsdienst angepasste Buchhaltungstechnik eingeführt wurde, liegt nahe. Der Grund zu dieser Loslösung des Hofzahlamtes vom Kontrolloramte und zu seiner Ausgestaltung bestand aber in einer Reform des Hoffinanzdienstes überhaupt. Die Hofstäbe hatten früher ihre eigenen Kassen mit Einnahmen und Ausgaben samt den Gehälterzahlungen. Seit 1813 beginnt darin eine Zentralisierung in der Art, dass die einzelnen Hofstabskassen und -rechnungsämter aufgelassen und eine zentrale Kassa sowie eine zentrale Buchhaltung, nämlich das Hofzahlamt und die Hofstaatsbuchhaltung, eingerichtet und dem Obersthofmeisteramt unterstellt wurden, das daraus natürlich für die Dauer eine nicht unbeträchtliche Stärkung seiner Machtstellung am Hofe erfuhr. Auch das (früher geheime) Kammerzahlamt, eine der ältesten und wichtigsten Kassen, musste, nachdem es sich noch vier Jahre zu halten verstanden hatte, seine Agenden 1818 an das neue Hofzahlamt abgeben und wurde aufgelassen. Dieses Hofzahlamt nun blieb mit einigen Änderungen, die hier unwesentlich sind, bis zur Liquidierung 1920/21 bestehen.
Archivierungsgeschichte:Die Bücher (und Akten) des Hofzahlamtes wurden gleich nach ihrem Abschluss an die Registratur des Hofrechnungsdepartements abgeführt, was aus dessen Repertorium von 1875ff. erhellt (= ). Bei der ersten Aktenablieferung des Obersthofmeisteramtes an das HHStA kam auch das Rechnungsdepartement dem Ablieferungsauftrag im Jahre 1880 mit 38 Bünden (Akten bis 1780) nach. Die zweite Ablieferung erfolgte wieder analog der des Obersthofmeisteramtes im Jahre 1910 mit 4 Bünden und 7 Bänden aus der Zeit von 1791—1869. Vom Hofzahlamt lief dagegen erst 1910 ein Bund Normalien 1803—1847 ein. Mit Protokoll vom 07.11.1921 endlich wurde bei der Liquidierung der Obersten Verwaltung des Hofärars das Archiv des Rechnungsdepartements zur Gänze dem Vertreter des HHStA übergeben. Das Amt blieb für die noch zu liquidierenden Agenden unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen bestehen. Die letzte Abgabe geschah mit Protokoll vom 14.08.1922. Das Archiv des Hofzahlamtes folgte mit Protokoll vom 28.11.1921; seine Kassengeschäfte wurden ab 01.01.1922 von der Staatszentralkassa geführt. Für beide Ämter ist aber die Anzahl der übergebenen Einheiten nicht feststellbar, die Aufzeichnungen über die Übernahme geben keine Zahlen an, ein Inventar dazu wurde wegen der überstürzten Abgabe nicht angelegt. 1923 verlangte der auf Grund der Genfer Verhandlungen von 1922 eingesetzte Ersparungskommissär der Bundesregierung Dr. Hornik, dass die „Akten der früheren Hofrechnungsdepartements“ (gemeint sind dabei natürlich das Hofrechnungsdepartement und sein Vorgänger, die Hofstaatsbuchhaltung, und das Hofzahlamt), da der größte Teil derselben nicht mehr aktuell erscheine, der Skartierung (Aktenausscheidung und -Vertilgung) unterzogen werden sollten. Der Kommissär schlug für die Durchführung der Skartierung den Rechnungsoffizial im Bundesministerium für Finanzen Karl Zimmermann vor, der auch damit betraut wurde. Es ist nicht ersichtlich, wann Zimmermann seine Arbeit begonnen hat. Klar ersichtlich aber ist, dass die Arbeit am 14.091923 schon beendet war, „ daß 8320 kg Skartpapier der Firma A. Kubas in Wien XVI zur Verstampfung übergeben wurden, dass 550 kg noch brauchbares Papier gewonnen wurde und daß Zimmermann die Arbeit ohne Rücksicht auf den geschichtlichen und administrativen Wert der Bestände mit der völligen Vernichtung der neuen und alten Akten beendet hat". Eine Kontrolle dieser Ausscheidungsarbeiten durch das HHStA war durch das diktatorische Vorgehen des Ersparungskommissärs ausgeschaltet. Oftmals wären seitdem die Rechnungsakten für behördliche und Forschungszwecke gebraucht worden. So blieben von den beiden Archiven nur eine ansehnliche Reihe an Buchhaltungsbücher bestehen und ein Rest von Inventaren verschiedener Hofämter, wie sie in einem Exemplar im Rechnungsdepartement zur Kontrolle und zum Zwecke von An- und Abschreibungen hinterlegt werden mussten.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Der Schriftwechsel des Obersthofmeisteramtes mit dem Rechnungsdepartement erliegt in der Rubrik 120 der Registratur des OMeA, der mit dem Hofzahlamt in der Rubrik 28. Wertvolle Reihen von Büchern der Rechnungs- und Zahlämter des 18. Jahrhunderts (geheimes Kammerzahlamt, Hofzahlmeister) sind schon, bevor im HHStA eine Abteilung Hofarchive bestand, an die Hof- (heute National-) Bibliothek abgegeben worden. Heute befindet sich ein großer Teil derselben im FHKA.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1953
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4340412
 

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