AT-OeStA/HHStA KA KK Geheimakten 2-1-9 Bericht des Grafen Andrassy über die vertraulichen Besprechungen betreffend Bulgariens, 1878.06.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA KA KK Geheimakten 2-1-9
Titel:Bericht des Grafen Andrassy über die vertraulichen Besprechungen betreffend Bulgariens
Entstehungszeitraum:20.06.1878
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:England fordert den Balkan als südliche Grenze des tributären Bulgariens, Schuwalow verlangt den Sandschak von Sofia für Bulgarien, Beaconsfield als Gegenkonzession Varna, was Schuwalow für unmöglich hält. Graf Andrassy macht die Proposition, entweder Varna oder die Flusstäler des Struma und Mesta Karasu für Sofia abzutreten. Letzteres hätte für Österreich den Vorteil, dass die Neugestaltungen von unseren Grenzen entfernt würden. Russland nimmt den Vorschlag ad referendum. Betreff der Benennung des südlichen Bulgarien sprechen sich England und Österreich für die Bezeichnung Rumelien aus. Bezüglich desselben sollte die volle Souveränität des Sultans gewahrt werden. England beansprucht das Besetzungsrecht für die Türkei und die Befestigung der Grenzen. Russland plaidiert für eine einheimische Miliz, deren Offiziere der Sultan ernennt. Graf Andrassy tritt vermittelnd ein und will der Türkei ein Etappenrecht gewahrt wissen, spricht sich aber dagegen aus, den Einmarsch türkischer Truppen von der Zustimmung der europäischen Mächte abhängig zu machen. Graf Andrassy tritt für den englischen Standpunkt aus dem Grunde entschieden ein, weil die Überlassung der Enklaven zwischen Serbien und Montenegro an uns in Petersburg auf Schwierigkeiten stößt. Bezüglich der Grenzfragen wurde die Einsetzung einer technischen Kommission beschlossen. Als Grundsatz wurde festgestellt, dass bei Bestimmung der Grenzen uns ausschließlich strategische und geographische Rücksichten, nicht aber ethnographische maßgebend sein sollen.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1908
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4418685
 

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