Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 122-15 |
Titel: | Nordhausen, Stadt; das ungebührliche Betragen des Quatuorvirs Meyer betreffend |
Entstehungszeitraum: | 1767 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nordhausen, Stadt |
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | das ungebührliche Betragen des Quatuorvirs Meyer betrf. |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Quatuorvir Meyer hatte sich Fastnacht 1767 mit der Gellerin verheiraten, das dritte Aufgebot jedoch aus gesundheitlichen Gründen – „weil er die Rose am Bein habe“ – bis nach Ostern desselben Jahres aufschieben lassen wollen, was der Rat, auf Beschwerde der Braut hin, ablehnte und eine Eheschließung bis 22. Februar dekretiert. Noch im Juni musste die Gellerin jedoch beim Konsistorium um Vollziehung der Ehe ansuchen. Der Rat wandte sich an den Reichshofrat, „da Er in dieser Sache Amtes weiter zu verfügen bedenken gefunden, maßen sie ihn selbst betreffe” und zudem diese “in einer Reichs Stadt fast unerhörte Faulheit des Meyers nun nicht so wohl die membra des Raths Collegii, als das unter Allerhöchsten Kays. Schutz verwaltende Richterliche Amt” beleidige, um das weitere Vorgehen gegen den Quatuorviren bestimmen zu lassen. |
Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1797 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4428489 |
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