AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 122-20 Nordhausen, Bürgermeister und Rat; Privilegienbestätigung wegen der angedachten Veränderung der Wahlstatuten und Stadtverfassung, 1794 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 122-20
Titel:Nordhausen, Bürgermeister und Rat; Privilegienbestätigung wegen der angedachten Veränderung der Wahlstatuten und Stadtverfassung
Entstehungszeitraum:1794

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nordhausen, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:confirmat. privilegior. et statuor. in specie die vorbrachte Veränderung der Wahlstatuten u. Stadtverfassung u. deshalb zu besorgende motus betr
Gegenstand - Beschreibung:Am 11. April 1778 hatte der Nordhäuser Magistrat vom Kaiser eine Bestätigung seiner Privilegien gefordert, dies jedoch im Juli 1782 wieder zurückgenommen. Advokat Johann Georg August Vogel legte dem Reichshofrat am 18. November 1794 Belege dafür vor, dass jene im Jahre 1778 ergangene Bitte um Bestätigung der Privilegien in Wahrheit nicht, wie behauptet, sich alleine auf die Privilegien aus dem Jahre 1375 erstreckt hätte. Vielmehr hätte die Privilegienbestätigung weitreichende Änderungen in der politischen Verfassung der Stadt bewirkt, zum Vorteil der führenden Familien und auf Kosten des Gemeinwohls. Vogel bat den Reichshofrat um eine Verordnung an den Magistrat, dass dieser die Stadtverfassung nicht verändern dürfe und verlangt zudem eine Erstattung der Kosten seiner Korrespondenz aus der Stadtkasse.
Entscheidungen:Am 30. April 1795 bittet der Reichshofrat den Magistrat um Bericht. Am 9. Juli erhält er eine Frist von zwei Monaten, um sich zur Sache einzulassen.
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4428494
 

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