Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA KA KK Geheimakten 2-1-26 |
Titel: | Bericht des Grafen Andrassy über die 6. Kongress-Sitzung |
Entstehungszeitraum: | 26.06.1878 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | Fol. 275, 280-297 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Unterteilung/Enthält: | Das Waddington’sche Amendement wird angenommen. Graf Schuwalow erklärt behufs seiner definitiven Zustimmung die Ermächtigung des Kaisers ein-holen zu müssen, nachdem seine Vorschläge bezüglich der Truppenzahl und der Festungslimitation keine Annahme gefunden haben. Salisbury bringt den anliegenden Angrag ein, den er damit motiviert, dass Russland die Finanzen Bericht des Grafen Andrassy vom 26.06.1878 über die 6. Kongress-Sitzung: Das Waddington’sche Amendement wird angenommen. Graf Schuwalow erklärt behufs seiner definitiven Zustimmung die Ermächtigung des Kaisers einholen zu müssen, nachdem seine Vorschläge bezüglich der Truppenzahl und der Festungslimitation keine Annahme gefunden haben. Salisbury bringt den anliegenden Angrag ein, den er damit motiviert, dass Russland die Finanzen Bulgariens absorbiere und hart gegen das muselmännische Element verfahre. Fürst Bismark hält eine solche Kommission mit dem Bestehen einer militärischen Okkupation kaum vereinbar und meint, ob sich nicht die von Österreich vorgeschlagene Überwachungskommission auch für diese Regierungsaufgaben eignen würde. Graf Schuwalow führt hierauf des Weiteren aus, wie eine europäische Kommission für Rumelien während des Übergangsstadiums die türkischen Autoritäten verbleiben, was in Bulgarien nicht der Fall ist. Hier sollten also die Konsuln der Mächte die Kontrolle über den russischen Kommissär ausüben mit dem Recht der Appellation an die Botschafterkonferenz in Konstantinopel. Graf Andrássy findet diesen Modus nicht praktisch und empfiehlt, dem russischen Kommissär zwei Kommissäre aller Mächte an die Seite zu setzen. Salisbury tritt warm für diesen Vorschlag ein. Schuwalow versichert, er wolle nicht die europäische Überwachung behindern, sondern ihr nur eine Form geben, habe ja doch das Prinzip der gemeinsamen Delegation in den Vertrag von St. Stefano Eingang gefunden. Corti sprach gegen die Verlegung des Schwerpunktes der Entscheidung nach Konstantinopel und als Fürst Bismark nochmals für die Ausscheidung dieser Frage von den Kongressverhandlungen auf das nachdrücklichste eintrat, wurde beschlossen, diesen Gegenstand in vertraulichen Besprechungen zwischen uns, England und auf Schuwalows Antrag, Italien weiter zu beraten. Hierauf entspann sich eine lebhafte Debatte über die Anträge Waddingtons betreff der Religionsfreiheit und über Cortis Vorschlag bezüglich der Kapitulationen. Die englischen Delegierten wollten die Weglassung der Worte „dans la Roumélie orientale“, was auch beschlossen wurde. Schuwalow sprach gegen die Aufrechterhaltung der Kapitulationen. Der Kongress kam überein, dem letzten Alinéa die Zusatzklausel anzufügen „tant quelles n’auront pas été modifiées par le consentement des parties intéressées“. Graf Andrassy legt sodann den Antrag betreff der Eisenbahnen vor, gegen welchen Russland die einzige Reserve macht, sich erst in einerAntrag Salisburys: Le gouvernement actuel de la Prin-cipauté et de la province en matière administrative et financière sera remplacé sans délai dans la Principauté par le gouvernement provisoire de la commissionsusmentionnée, dans la pro-vince par le gouvernement du Sultan. Österreichs Antrag: Österreich wünst Alinéa 2 des Artikels IX durch folgende Bestimmungen ersetzt sehen: La Principauté de Bulgarie est substituée aux engagements et obliga-tions que la Porte a contrac-tés tant envers l’Autriche-Hongrie qu’envers la compa-gnie pour l’exploitation des chemins de fer de la Turquie d’Europe par rapport à l’achèvement et au raccor-dement ainsi qu’à l’eploitation des lignes ferrées situées sur son territoire. Les conventions nécéssaires pour régler ces questions seron conclues entre l’Autriche-Hongrie, la Porte, la Serbie et la Bulgarie im-médiatement après la conclu-sion de la paix. Il s’entend que les droits et obligations de la Porte par rapport aux chemins de fer dans la Rou-mélie restent intactes. |
Sprache: | Deutsch, Französisch |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1908 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4435128 |
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