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AT-OeStA/HHStA KA KK Geheimakten 2-1-50 Bericht des Grafen Andrassy an Kaiser Franz Joseph über die 11. Kongress-Sitzung, 1878.07.03 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA KA KK Geheimakten 2-1-50 |
| Titel: | Bericht des Grafen Andrassy an Kaiser Franz Joseph über die 11. Kongress-Sitzung |
| Entstehungszeitraum: | 03.07.1878 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Umfang |
| Umfang: | Fol. 126-145 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Unterteilung/Enthält: | Beilagen: 1) Propositions des Plénipotentiaires d’Autriche-Hongrie à 1’article XII: Toute la partie du Danube à partir des Portes de fer jusau’à la mer est déclarée neutre. Les êtes situées das ce parcours et aux embouchures ainsi que les bords de la rivière sont compris dans cette neutralité. Les fortifications que s’y trouvent seront rasées. Tous les bâtiments de guerre sont exclus de la partie susdite du fleuve, à l’exception des bâtiments légers deslinés à la police fluviale. La commission européne du Danube est maintenue dans ses fonctions. Sa durée s’étendra au delà de 1883 jusqu’à la conclusion d’un nouvel accord. La Roumanie sera aussi représentée dans cette commission. Un commissaire spéciale, délegué par la commission veillera à l’éxécution des règlements de navigation et de polic fluviale. Dans le parcours entre les Portes de fer et Galatz le commerce et la navigation ne seront frappés d’aucune taxe spéciale pour effet de favoriser le commerce et les communications par terre au préjudice de celles par le fleuve. L’exécution des travaux destinés à faire disparaître les obstacles que les Portes de fer opposent à la navigation est confiée à l’Autriche-Hongire qui aura le droit de percevoir une taxe provisoire destinée à couvrir les frais des travaux en question; 2) Sitzungsprotokoll |
| An der Tagesordnung ist die Donaufrage und die Kriegsentschädigung. Der österreichische Antrag wird eingebracht. Fürst Bismark akzeptiert ihn zwar, ersucht aber, die Gesichtspunkte desselben in kurzen prinzipiellen Sätzen zusammenzufassen. Schuwalow erhebt Einspruch gegen die prinzipielle Neutralitätsbestimmung, welche einen Krieg an der Donau unmöglich machen würde. Unser Antrag wurde zu Protokoll genommen. Bei der Abstimmung wurde Artikel XII, welcher die Bestimmungen der Schleifung der Festungen, des Ausschlusses der Kriegsschiffe auf der Donau und die Aufrechterhaltung der europäischen Donaukommission umfasst, angenommen. Nach der Sitzung sprach Bismark die Meinung aus, dass Neutralität denn doch ein zu weit gehender Begriff sei. Ein Majoritätsbeschluss sei nicht hinreichend und Einstimmigkeit dürfte kaum erreichbar sein. Graf Andrassy hält es auch für zweckmäßig, eine Formulierung zu suchen, welche unserem Antrag genügen dürfte ohne das Wort Neutralität zu gebrauchen. Es kommt nun die Kriegsentschädigung zur Beratung. Salisbury erklärt, gegen jeden Anspruch Russlands auf Territorialgarantien Widerspruch erheben zu wollen. Gortschakoff erklärt, keine Territorialgarantien zu beanspruchen, verweigerte aber jede weitere Auskunft über diese Frage, da die Regelung derselben seinem Souverän in direkter Verständigung mit der Pforte müsse vorbehalten bleiben. Caratheodory führt aus, dass die Türkei unmöglich Verpflichtungen eingehen könne, die sie nicht in der Lage ist, beim besten Willen zu erfüllen. Schuwalow repliziert erregt. Salisbury verwahrt sich dagegen, dass die Forderungen Russlands einen Vorzugstitel vor den älteren Rechten anderer Staatsgläubiger der Türkei begründen. Schuwalow gesteht England und Frankreich als Garanten großer türkischer Anlehen den Vorrang zu. Niemand, meint er, könne verlangen, dass Russland sich seiner wohl erworbenen Rechte begebe. Corti betont, dass es Anlehen gebe, welche eben so wichtig weien, als die von England und Frankreich garantierten. Schuwalow erklärt, dass alle hypothekischen Schuldforderungen von Russland in derselben Weise respektiert werden. Waddington nimmt Akt von dieser Erklärung und richtet an die Pfortendelegierten die Anfrage, ob sie sich derselben anschließen wollen. Caratheodory antwortet ausweichend und klagt über die unbillige Behandlung der Pforte, worauf Bismark wieder betont, dass die Türkei nicht in der Lage sei, die Verpflichtungen aus dem Vertrage von St. Stefano in Frage zu stellen. Baron Haymerle entwickelt eine der Cortischen analoge Reserve in Bezug auf den österreichischen Staatsgläubiger der Türkei. Fürst Bismark ersucht die russischen Bevollmächtigten, ihre Erklärungen schriftlich zu formulieren, damit der Kongress von denselben Akt nehmen könne. Die Frage der Kriegsentschädigung selbst wird in die Finalakte nicht aufgenommen werden. |
| Sprache: | Deutsch, Französisch |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1908 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4435154 |
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