AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-5 Reichsritterschaft Schwaben contra Stein; Gesuche um Einsetzung in die steinschen Güter Niederstotzingen und Schwarzenwang zur Erfüllung der Forderung aus einer Schuldverschreibung über die Kosten für den von der Reichsritterschaft 1659 durchgeführten Kr

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-5
Titel:Reichsritterschaft Schwaben contra Stein; Gesuche um Einsetzung in die steinschen Güter Niederstotzingen und Schwarzenwang zur Erfüllung der Forderung aus einer Schuldverschreibung über die Kosten für den von der Reichsritterschaft 1659 durchgeführten Kriminalprozess wegen des von Adam Friedrich von Stein an Hans Otto von Jahrsdorf begangenen Totschlags in Höhe von 3.030 Gulden
Entstehungszeitraum:1686 - 1689
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 728, Nr. 6
Darin:Kaiserlicher Befehl an die Reichsritterschaft, den wegen Totschlag verurteilten Adam Friedrich von Stein nach Wien zu schaffen, dafür zu sorgen, dass dieser die Witwe des getöteten Jahrsdorf vertragsgemäß entschädigt, und die Kosten für den ihr kommissarisch aufgetragenen peinlichen Prozess von dem Verurteilen notfalls durch Vollstreckung einzuziehen, 1659 04 07 (Abschr.), fol. 5r-6r; Schuldverschreibung des aus dem Strafdienst zurückgekehrten Adam Friedrich von Stein über 3.030 der Schwäbischen Reichsritterschaft, Kanton Donau, für den Prozess schuldig gebliebene Gulden, 1661 06 09 (Abschr.), fol. 7v-12v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau
Beklagter/Antragsgegner:Stein, Johann Friedrich Jakob von, Sohn von Adam Friedrich von Stein, für ihn: sein Vormund Wolf Jakob Ungelter von Deisenhausen
RHR-Agenten:Reichsritterschaft: Johann Jakob Albrecht von Lauterburg (1686)
Entscheidungen:Befehl an Ungelter von Deisenhausen, seine Vormundschaft legitimieren zu lassen und über sein Mündel sowie die Güter zu berichten, 1688 06 28 (Konz.), fol. 39r-40r; es soll ein Paritionsreskript dazu ergehen, 1689 07 21 (Verm.), fol. 46v.
Umfang:Fol. 1-46
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1719
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4605577
 

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