AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-6 Reichsritterschaft Schwaben contra Riedheim; Gesuche um Befehle zu Bezahlung der ritterschaftlichen Steuern aus Harthausen und Rettenbach, 1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-6
Titel:Reichsritterschaft Schwaben contra Riedheim; Gesuche um Befehle zu Bezahlung der ritterschaftlichen Steuern aus Harthausen und Rettenbach
Entstehungszeitraum:1670
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 728, Nr. 7
Darin:Offener strafbewehrter Befehl an die Mitglieder und die Inhaber reichsritterschaftlicher Güter sowie deren Untertanen, die allgemeine ritterschaftliche Umlage zu bezahlen, und Gewährung der Vollstreckungsgewalt für die Reichsritterschaft im Falle der Nichtbefolgung, 1664 12 19 (Abschr.), fol. 3r-4v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau
Beklagter/Antragsgegner:Riedheim, Georg Ferdinand von
RHR-Agenten:Reichsritterschaft: Ehrenreich Harrer (1670)
Entscheidungen:Strafbewehrter Befehl an von Riedheim, die aus Rettenbach und Harthausen eingenommenen Steuern in Höhe von 53 Gulden der Ritterkasse zuzuführen, 1670 04 23 (Konz.), fol. 7r-9r, ferner (Abschr.), fol. 14r-15r; Befehl an die dortigen riedheimischen Untertanen, ungeachtet des riedheimischen Verbots künftig der Reichsritterschaft die Steuern zu bezahlen, 1670 04 23 (Konz.), fol. 11rv, ferner (Abschr.), fol. 15f-16r; es soll ein schärferes Mandat an von Riedheim sowie ein zweites Reskript an die Untertanen ergehen, 1670 10 20 (Verm.), fol. 22v.
Umfang:Fol. 1-22
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4605578
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl