AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 699-5 Resteau contra Herbelo; Appellation gegen ein Urteil des Kölner Stadtgerichts von 1652 06 07 im Streit um die Bezahlung des von Herbelo für die im Herzogtum Luxemburg liegenden Truppen gelieferten Kommissbrots, 1652-1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvol

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 699-5
Titel:Resteau contra Herbelo; Appellation gegen ein Urteil des Kölner Stadtgerichts von 1652 06 07 im Streit um die Bezahlung des von Herbelo für die im Herzogtum Luxemburg liegenden Truppen gelieferten Kommissbrots
Entstehungszeitraum:1652 - 1654
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 747, Nr. 1
Darin:Appellationsinstrument, 1652 06 08 (Ausf.), fol. 4rv; vorinstanzliche Akten, fol. 49r-165, darin: die Stadt Köln bekundet einen Vergleich, dem zufolge Resteau Herbelo statt der diesem per Brüsseler Urteil (?) zuerkannten 54.000 Gulden brabantisch innerhalb eines Jahres 25.000 Gulden zu bestimmten Terminen zahlen soll; den Rest soll Herbelo erhalten aus einer Forderung über 80.000 Gulden, die Resteau bei Jean de Lyra und Hieronymus Brandt habe; er soll die Forderung realisieren und darf die Hälfte des erlangten Geldes behalten; falls damit Herbelos Forderung gegen Resteau nicht vollständig erfüllt sein sollte, muss Resteau die fehlende Summe ausgleichen, 1648 07 03 (Abschr.), fol. 53r-55r; vorinstanzliches Urteil, 1652 06 07 (Abschr.), fol. 165rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Resteau, Daniel, Kaufmann zu Köln
Beklagter/Antragsgegner:Herbelo, Hubert
RHR-Agenten:Resteau: Johann Graas (1652); Herbelo: Franz Mayer (1652)
Entscheidungen:An das Stadtgericht: Compulsoriales und Inhibition, 1652 07 23 (Konz.), fol. 5r-6r; an Herblo: Zitation, 1652 07 23 (Konz.), fol. 7r-8v; an das Stadtgericht: nochmalige strenge Inhibition, bei Strafe der Reichsacht nicht gegen den Appellanten vorzugehen und innerhalb von zwei Monaten nachzuweisen, dass das Verfahren gegen ihn stillsteht, 1653 01 14 (Konz.), fol. 42r-43v; Urteil: Appellationsprozess wird eingestellt und der Appellant, der die Prozesskosten bezahlen muss, an das Reichskammergericht verwiesen, 1653 08 23 (Konz.), fol. 206r, ferner (rev. Reinschr.), fol. 207r; Befehl an die Stadt Köln, die ihr vom Reichskammergericht aufgetragene Vollstreckung noch vier Monate aufzuschieben, da sich Resteau, der alle Forderungen erfüllen wolle, noch in geschäftlichen Angelegenheiten in Wien befinde, 1653 09 30 (Konz.), fol. 227rv; Befehl an dies., die Vollstreckung aus dem gleichen Grund noch um weitere drei Monate zu verschieben, 1653 12 31 (Konz.), fol. 235r-236r; Gesuch Resteaus um einen Befehl an die Stadt Köln, von der Vollstreckung abzusehen, wird "abgeschlagen", 1654 03 02 (Verm.), fol. 239v; Resteau soll sein Gesuch um Einstellung der Vollstreckung beim Reichskammergericht vorbringen, 1654 04 15 (Verm.), fol. 241v.
Umfang:Fol. 1-241
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1684
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4982794
 

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