Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA KA KK Geheimakten 2-1-79 |
| Titel: | Bericht des Grafen Andrassy an Kaiser Franz Joseph über die 18. Kongress-Sitzung |
| Entstehungszeitraum: | 12.07.1878 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Umfang |
| Umfang: | Fol. 315-340 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Unterteilung/Enthält: | An der Tagesordnung steht der russische Garantie-Antrag, der eine heftige Kritik hervorruft. Graf Andrassy meint es könnte der Artikel lauten: „Les hautes parties contractantes envisagent la totlité des articles du présent acte comme formant un ensemble de stipulation dont elles s’engagent à contrôler et surveiller la mise en exécution». Caratheodory gibt die Erklärung ab, dass die Pforte sich durch ihre Unterschrift an die aus dem Vertrage ihr erwachsenen Verbindlichkeiten gebunden erachtet. Die Pforte weise auf die ihr auferlegte Pflicht, die Durchführug der Vertragsbestimmungen in den unabhängig erklärten Ländern zu übernehmen, zurück, wolle aber nicht die Lasten einer positiven Verpflichtung tragen. Indem der Kongress von dieser Erklärung Akt nimmt, wird der Gortschakoff’sche Artikel sowohl, als das Andrassy’sche Amendement abgelehnt. Es wird zur Tributfrage geschritten, bezüglich welcher die Kommission beantragt hatte, den Tribut zu kapitalisieren. Nach den Einwendungen jedoch der Russen und unseres und des französischen Widerspruchs wurde der Tribut verworfen. Cortis Antrag auf Einsetzung einer europäischen Finanzkommission wird in das Protokoll aufgenommen und der Pforte als Antrag Europas zur Annahme empfohlen. Nun wurde auch die definitive Fassung des Artikels betreffend die bosnische Okkupation festgestellt und auf die Bitte der Pforte am Schluss derselben der Zusatz bewilligt, à cet effet l’Autriche et la Porte se réservent de s’entendre sur les détails. Auf Antrag Waddingtons wurde der Beschluss gefasst, dass die Mächte ihre Vermittlung eintreten lassen würden, falls die Versuche einer direkten Verständigung zwischen der Pforte und Griechenland in der Frage der griechischen Grenzberichtigung zu keinem Ergebnis führen sollten. Bezüglich der asiatischen Grenzen haben sich Russland und England über eine kombinierte Aktion geeinigt. Dieselbe ist auf Basis des Schuwalow’schen Antrags prinzipiell aber die Kontroverse zu gunsten der Türkei entschieden. Ein englischer Offizier wird an der Detail-Delimitation teilnehmen. Bei der Diskussion des Dardanellenartikels erklärt Salisbury, er wolle zu Protokoll genommen wissen, dass die Ausdehnung der Fakultät des Sultans, im Frieden frenden Kriegsschiffen die Einfahrt in die Meerengen zu gestatten, auch durch den Berliner Vertrag keine Einschränkung erlitten habe. Schuwalow teilt mit, dass die technische Kommission mit der Ausfertigung von Karten beschäftigt sei, was den Grafen Andrassy zu dem Vorbehalt veranlasste, dass diese Karten keinen integrierenden Bestandteil der Kongressakte zu bilden haben werden. Zum Schluss erwähnt Schuwalow ein Telegramm, das ihm Salisbury mitgeteilt, das eine eine furchtbare Schilderung der außerhalb der russischen Machtspähre vorkommenden Gräueltaten im Rhodopegebirge enthält. Schuwalow stellt den Antrag im Einverständnis mit der Pforte sofort eine Kommission an Ort und Stelle zu entsenden, um den Gräueln ein Ende zu machen. Der Antrag wurde angenommen. Beilagen: 1) Antrag Salisburys betreff der Dardanellen; 2) Schuwalows Antrag betreff der Gräueln im Rhodopegebirge; 3) Sitzungsprotokoll Nr. 18. |
| Sprache: | Deutsch, Französisch |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1908 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5212219 |
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