Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 170-2 |
Titel: | Magnus; Erteilung eines Moratoriums und Protektoriums |
Entstehungszeitraum: | 1712 |
Darin: | Fristsetzung 1712 02 18 (Abschrift), Schreiben aus Wetzlar, 1712 02 29 (Abschrift), Vorentscheidung Magistrat, Brief der Ehefrau, Spezifikation der Passivschulden des Juden Magnus Abraham (bezeugt durch Dr. iur. utr. Friedrich Dieckmann, Richter zu Geseke, und Cand. iur. Kaspar Rumb) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Magnus Abraham, Schutzjude zu Hamburg |
RHR-Agenten: | Philipp Wilhelm von Würtz |
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | pro impertiendo Moratorio vel alias ordinando: Erteilung eines Moratoriums [und Protektoriums] |
Gegenstand - Beschreibung: | Magnus Abraham erbittet vom Kaiser ein Moratorium, das ihm für fünf, ersatzweise für drei Jahre Aufschub für alle seine Zahlungsverpflichtungen verschafft, außerdem ein Protektorium, das ihn vor der Anwendung von Gewalt durch Gläubiger und Pfandeigentümer schützt. Der Magistrat hatte argumentiert, ein hamburgisches Moratorium und Protektorium verspräche keinen Erfolg, da die meisten der Gläubiger Abrahams nicht in Hamburg, sondern in Holstein und “im Bremischen“ unter fremder Jurisdiktion lebten. Er selbst hält sich zur Zeit der Appellation aus Angst vor diesen außerhalb Hamburgs auf. Seine Frau berichtet ihm brieflich, dass Pfänder, die er als Sicherheit für Darlehen von seinen Darlehensnehmern erhalten hat und die er seinerseits bei den Hamburger christlichen Kaufleuten Hambsing, Weber, Schinermarck und Kellenhausen versetzte, von diesen verkauft worden seien. Abrahams Anwalt, Philipp Wilhelm von Würtz, erläutert, dass es gängige Praxis bei den Käufern dieser Pfänder sei, den ursprünglichen Pfandnehmern solche Stücke zu Wucherpreisen zum Rückkauf anzubieten. Diese müssten auf diese Erpressungen eingehen, um die ihnen anvertrauten Objekte zurückerstatten zu können. Von Würtz reicht auch eine Vermögensaufstellung Abrahams ein, die zeigt, dass, wenn seine hohen Außenstände berücksichtigt werden, seine Aktiva noch die Passiva übersteigen. Reichshofrat von Menschengen belässt es bei dem Ratschlag, der Magistrat möge Abraham bei seinen Bemühungen um Schuldeneintreibung unterstützen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Reskript, 1712 04 08 (Vermerk) |
Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
Umfang: | fol. 3-14 |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1742 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315413 |
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