Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 170-6 |
Titel: | Marx contra Sachsen-Hildburghausen; Reskript wegen Zahlung einer Schuldforderung |
Entstehungszeitraum: | 1712 - 1718 |
Darin: | Obligation von Ernst Friedrich Herzog von Sachsen-Hildburghausen, 1712 02 10 (Abschrift), Kaiserliches Reskript, 1714 08 25 (Abschrift) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Marx Elias, Schutzjude zu Hamburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Herzog Ernst Friedrich zu Sachsen-Hildburghausen |
RHR-Agenten: | Philipp Jacob Kistler; Johann Adam Unrath |
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | Rescriptum de solvendo |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Herzog hat im Februar 1712 920 Reichstaler von Elias geliehen bekommen, die bereits Michaelis 1712 in Den Haag zurückgezahlt werden sollten. Da dies Anfang 1714 noch nicht geschehen ist, beantragt Kistler für Elias einen Zahlungsbefehl des Kaisers gegen den Herzog. Reichshofrat Franz Wildrich von Menschengen setzt ihm eine Frist von zwei Monaten und erlässt, als diese ohne Rückzahlung verstreichen, den am 25. August 1712 den Befehl, Kapital und aufgelaufene Zinsen unverzüglich zu bezahlen. Der Befehl wird kommentarlos ignoriert. Nachdem Elias ca. 1715 gestorben ist, beantragen seine Erben durch Kistler einen neuen Zahlungsbefehl, den sie am 29. Juli 1717 erhalten. Erst danach meldet sich der Anwalt des Herzogs und bezeichnet die Schuldklage als unberechtigt, zumal die 920 Reichstaler in den fürstlichen Kammerrechnungen nicht aufscheinen. Auch sei der Reichshofrat nach den Reichskonstitutionen nicht berechtigt, in dieser Sache zu agieren. Reichshofrat Menschengen akzeptiert diese Argumentation und lässt das den Konfliktparteien mitteilen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Reskript de solvendo, 1717 07 29; Überweisung des Falls an ein „forum austregarum“; Kommunikationsbescheid, 1718 01 14 |
Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
Umfang: | fol. 195-209 |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1748 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5320440 |
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