AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 878-8 Stiebar und Rotenhan contra Rotenhan; Gesuch um einen Befehl an die Erben von Veit Ulrich von Lichtenstein und Kons. als Schuldner des Beklagten, ihre Zahlungen bis zur Erfüllung der Klägerforderungen an die Kläger zu leisten (zur Kompensation für eine n

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 878-8
Titel:Stiebar und Rotenhan contra Rotenhan; Gesuch um einen Befehl an die Erben von Veit Ulrich von Lichtenstein und Kons. als Schuldner des Beklagten, ihre Zahlungen bis zur Erfüllung der Klägerforderungen an die Kläger zu leisten (zur Kompensation für eine nicht eingehaltene Schadloshaltung des Beklagten für die Kläger als Bürgen seiner Schuldverschreibung gegenüber Wolf Dietrich von Zedwitz von 1622 über 6.000 Gulden)
Entstehungszeitraum:1626
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 936, Nr. 8
Darin:Mandat sine clausula an die Kläger, als Bürgen der Schuldverschreibung des Beklagten gegenüber Wolf Dietrich von Zedwitz die Forderungen des Letzteren zu erfüllen, 1624 11 03 (Abschr.), fol. 5r-8v; Schadloshaltung des Beklagten betr. die Bürgschaft für seinen Bruder Adam Hermann, 1622 02 02 (Abschr.), fol. 9rv; desgl. für Hans Christoph von Stiebar, 1622 02 02 (Abschr.), fol. 10rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Stiebar, Hans Christoph von; Rotenhan, Adam Hermann von
Beklagter/Antragsgegner:Rotenhan, Hans Sebastian von
Entscheidungen:Befehl an die Erben von Veit Ulrich von Lichtenstein und Kons., die Forderungen des Beklagten betr. einer Schuldverschreibung über 12.000 Gulden bis auf weitere Anordnung nicht zu erfüllen, 1626 12 01 (Konz.), fol. 27r-28v; Befehl an den Beklagten, innerhalb von zwei Monaten die Forderungen der Kläger zu erfüllen und dieses nachzuweisen, damit das seinen Schuldnern erteilte Zahlungsverbot aufgehoben werden kann, 1626 12 01 (Konz.), fol. 29r-30r.
Umfang:Fol. 1-30
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1656
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6099516
 

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