AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 353-6 Wolf, Samuel, würzburgischer und fuldischer Hoffaktor aus Niederwerrn contra Moyses, Lazarus, Schutzjude zu Fulda, und hochfürstliche Regierung zu Fulda; Appellation wegen einer Schuldforderung, 1772-1773 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 353-6
Titel:Wolf, Samuel, würzburgischer und fuldischer Hoffaktor aus Niederwerrn contra Moyses, Lazarus, Schutzjude zu Fulda, und hochfürstliche Regierung zu Fulda; Appellation wegen einer Schuldforderung
Entstehungszeitraum:1772 - 1773
Darin:Bitte des Appellanten auf Erkennung eines Appellationsprozesses und Gewährung einer zweimonatigen Frist zur Produktion des Appellationslibells mit Beilagen A‐C (1772 10 29); Bitte um zweimonatige Fristverlängerung zur Produktion des Appellationslibells (1772 12 24); Bitte um Fristverlängerung, um das eingetroffene Appellationslibell kopieren zu können mit Prokurationsmandat (1773 03 11); Vorlage des Appellationslibells (1773 03 22)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Wolf, Samuel, würzburgischer und fuldischer Hoffaktor aus Niederwerrn
Beklagter/Antragsgegner:Moyses, Lazarus, Schutzjude zu Fulda; hochfürstliche Regierung zu Fulda
RHR-Agenten:von Lucam (Appellant)
Gegenstand - Beschreibung:Appellation gegen die Arretierung und Deponierung von Geldern, die Samuel Wolf von der hochfürstlichen fuldischen Hof‐ und Rentkammer einzuziehen berechtigt ist. Es geht um eine Schuldforderung in Höhe von 667 Gulden und 34 Kreuzer, die mit dem Lotterieunternehmen zusammenhängt und deren Zahlung Lazarus Moyses verlangt. Der Reichshofrat weist die Appellation ab und trägt der Vorinstanz auf, das Verfahren zu Ende zu führen.
Entscheidungen:Gewährung einer zweimonatigen Frist zur Produktion des Appellationslibells bei Strafe der Unzulässigkeit (1772 11 03), (1773 01 11); Gewährung einer achttägigen Frist zur Einreichung des Appellationslibells, ansonsten soll die Appellation für unzulässig erklärt werden (1773 03 15); Appellation wird abgewiesen und der Vorinstanz aufgetragen, das Verfahren zu Ende zu führen (1773 10 29)
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:47 fol.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 388-4 Wolf, Samuel, Jude zu Niederwerrn contra Moyses, Lazarus, Süßmann, Moyses, sowie Fulda, Fürstbischof; Appellation gegen einen Bescheid einer vom Fuldaer Fürstbischof eingesetzten Lotteriekommission betreffend Arretierung einer Schuldsumme von
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1803
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6407020
 

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