AT-OeStA/HHSTA KA StR NL Lacy Nachlass Lacy, 1741-1795 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHSTA KA StR NL Lacy
Titel:Nachlass Lacy
Entstehungszeitraum:1741 - 1795
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:11
Archivalienart:Verschiedene Archivalientypen ohne genauere Spezifizierung

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Franz Moritz Graf Lacy (1725-1801)
Verwaltungsgeschichte:Franz Moritz Graf Lacy, Feldmarschall, geb. St. Petersburg 21. Oktober 1725, gest. Neuwaldegg bei Wien 24. November 1801. Lacy trat 1743 in die österreichische Armee ein, 1758 wurde er zum Feldmarschalleutnant und Generalquartiermeister, 1759 zum Feldzeugmeister ernannt. 1767 wurde er zum Feldmarschall befördert und ihm das Präsidium des Hofkriegsrates übertragen, das er bis 1774 innehatte; nach seinem Rücktritt von dieser Stelle wurde er im gleichen Jahre zum Staats- und Konferenzminister ernannt.
Archivierungsgeschichte:Da Lacy sowohl von Kaiser Franz I. (II.) als auch von dessen Vorgängern vielfach unmittelbar mit der Behandlung wichtiger Staatsgeschäfte betraut worden war, beauftragte Kaiser Franz in der wohlbegründeten Annahme, daß sich in Lacys Verlassenschaft viele nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Schriften vorfinden müßten, den Vizepräsidenten der Polizeihofstelle Freiherrn von Sumerau mit Handschreiben vom 4. Dez. 1801, nach kommissioneller Abnahme der angelegten Jurisdiktionssperre die Absonderung all dieser Schriften von den rein privaten vorzunehmen, letztere gegen ein vor Ausfolgung dem Kaiser vorzulegendes Verzeichnis der Familie zu übergeben, die rein militärische Angelegenheiten betreffenden Schriften, von welchen ihm vor der Übergabe gleichfalls ein Verzeichnis vorzulegen sei, dem Hofkriegsrat zu überweisen, jene jedoch, die den letzten Türkenkrieg beträfen, ihm selbst zur weiteren Entscheidung vorzulegen, was auch mit allen übrigen vorhandenen Schriften zu geschehen hätte. Da Sumeraus bezüglicher Vortrag weder im Archiv der Kabinettskanzlei noch in jenem der Polizeihofstelle erhalten ist, lassen sich Umfang und Inhalt der vorgefundenen Schriften nicht feststellen. Es ist nur bekannt, daß der Kaiser mit Handschreiben vom 14. Juli 1802 dem Hofkriegsrat die Übernahme für ihn bestimmter, aus Lacys Nachlaß stammender Schriften von Sumerau auftrug, ihre nochmalige Durchsicht und die etwaige Absonderung jener anordnete, die zur Aufbewahrung beim Hofkriegsrat nicht geeignet wären. Das Ergebnis der von Feldmarschallleutnant Duka vorgenommenen Durchsicht ist nicht bekannt, so dass wir auch über die beim Hofkriegsrat verbliebenen Akten, welche später in die Feldakten des Kriegsarchivs eingeteilt worden sein dürften, nichts Näheres wissen. Die von Sumerau dem Kaiser übergebenen Schriften scheinen zunächst unberührt, dann vergessen im geheimen Kabinett verwahrt gewesen zu sein, bis 1821 ein Teil wieder zum Vorschein kam. Kaiser Franz befahl am 15. November 1821 dem staatsrätlichen Referenten Feldmarschallleutnant Hubert von Peusquens diesen Teil zu sichten und über seine Verwendung Anträge zu stellen. Peusquens vom 4. Dezember 1821 datierter Vortrag an den Kaiser weist folgende Teile des Nachlasses Lacys auf:

„A. 350 Faszikel, welche die Gutachten enthalten, die derselbe in der Eigenschaft eines wirklichen Staats- und Konferenz-Ministers über verschiedene Gegenstände des Kriegswesens vom Oktober 1774 bis Ende Jänner 1801 erstattet hat.
B. 1 Paket unter der Aufschrift: Register und verschiedene Verzeichniße über Schriften, Karten und Plans des FM. Gr. Lacy.
C. 1 geschriebenes Buch unter dem Titel alphabetisches Register über sämtliche Schriften und Plans.
D. 4 Kartanel unter dem Titel: Historische Nachrichten von dem 7jährigen Krieg und 1 Kartanel mit historischen Nachrichten von dem im Jahre 1777 (!) ausgebrochenen preußisch-sächsischen Krieg.
E. Einige wenige Miszellen den 7jährigen Krieg betreifend und endlich
F. 1 Manuskript in französischer Sprache über den 7jährigen Krieg von einem Anonymus.“

In seinem Vortrag stellte Peusquens den Antrag, die unter A genannten Akten der Registratur des Staatrates zu übergeben, das unter B verzeichnete Paket noch weiter im Kabinett zu verwahren, die unter D, E und F erwähnten Schriften an das Kriegsarchiv abzugeben und das unter C angeführte Register zu vernichten. Mit Entschließung vom 8. Dezember genehmigte der Kaiser die Vorschläge, deren Durchführung er auch sogleich ins Werk setzte. Bald darauf tauchten, wie der Kabinettssekretär Alexius von Varady am 16. Dezember an Peusquens schrieb, „in der unversiegbaren Senkgrube des Geheimen Cabinets“ noch andere, gleichfalls Lacys Nachlass angehörende Schriften auf, über deren Verwendung wieder Peusquens seine Meinung abgeben sollte.
Peusquens glaubte in diesen in 21 Pakete gepackten Schriften jene zu erkennen, die von Sumerau als die wichtigsten ausgeschieden worden waren. Peusquens prüfte sie, verzeichnete sie eingehend und beantragte ihre Überweisung an das HHStA. Noch bevor Peusquens seine Arbeit beendet hatte, beauftragte der Kaiser mit Handschreiben vom 31. März 1822 den Staats- und Konferenzminister Grafen Zichy, auf Grund kommissioneller Beratungen, denen auch Peusquens beizuziehen sei, zu beantragen, was mit diesen Schriften geschehen solle. Da die einschlägigen Akten in keiner Überlieferung erhalten sind, ist über die Tätigkeit dieser Kommission keine Klarheit zu gewinnen; aus einem vom 1. Juni 1826 datierten Schreiben Zichys an Peusquens darf jedoch geschlossen werden, daß auch dieser Teil des Nachlasses der staatsrätlichen Registratur zur Aufbewahrung gegeben worden war, Peusquens Vorschlag, ihn dem HHStA zuzuweisen, somit nicht durchgedrungen war. Hiermit stimmt auch überein, dass das Inventar des aus dem Staatsratsarchiv hervorgegangenen Kabinettsarchivs von 1850 „Lacische Militärakten“ 1774—1800 in 352 Faszikel samt 8 Bänden Register und mehreren Paketen und ein Inventar des Reichsratsarchivs, in welches die Registratur des Staatsrates aufgegangen war, unter den Militaria dieses Archivs „Lacische Militärakten von 1 bis 352, Schriften 21 Packe“ aufweist. Wir wissen, daß das Reichsratsarchiv in weiterer Folge in das Archiv des sogenannten jüngeren Staatsrates übergegangen war. Bei einer in den Jahren 1865 und 1866 vorgenommenen Sichtung der Bibliothek des staatsrätlichen Archivs wurden in dieser unter anderen Archivalien auch Handschreiben und Briefe Maria Theresias, Josefs II. und Leopolds II. an Lacy sowie Schreiben von ihm an Maria Theresia und Josef II., Briefe der Erzherzoge Ferdinand und Karl, des Herzogs Albrecht von Sachsen-Teschen und des Marschalls Daun an Lacy, insgesamt über 400 Stück, gefunden. Sie entstammen den obgenannten, der staatsrätlichen Registratur zur Aufbewahrung übergebenen 21 Päcken.
Am 18. August 1866 lieferte sie der Staatsrat an das HHStA ab, wo die Briefe Dauns an Lacy der „Großen Korrespondenz“, alle anderen aber bis auf einen kleinen, noch näher zu bezeichnenden Teil dem im gleichen Jahre übernommenen Handarchiv Kaiser Franz einverleibt wurden. Einen kleinen Teil dieser Schriften, die Handschreiben Maria Theresias an Lacy und Schreiben dieses an die Kaiserin aus den Jahren 1766—1780, scheint Arneth zu eigenem Gebrauch aufbewahrt zu haben; später wurden sie bei den noch zu erwähnenden Lacyakten des Hausarchivs hinterlegt und 1928 wieder mit Lacys Nachlass vereint.

Der Hauptteil des Nachlasses kam mit dem staatsrätlichen Archiv 1868 an die Kabinettskanzlei, bzw. in das neu errichtete Kabinettsarchiv. Hier wurden 1875 die 352 Faszikel gesichtet und eine neue Faszikulierung sowie eine Renovierung der Indizes vorgenommen. Der Direktor des Kabinettsarchivs Fischer eröffnete die bis dahin versiegelten Päcke, als deren Zahl er 23 statt wie bisher 21 nennt, ordnete die darin verwahrten Schriften sachlich und legte hiezu ein Verzeichnis an. Bei dieser Arbeit fand er auch Akten des Maria Theresien-Ordens, dessen Kanzler Lacy bis zu seinem Tode war; sie wurden ausgeschieden und am 8. März 1875 der Kanzlei des Ordens übergeben.
1876 erhielt das Kabinettsarchiv, wohl aus der Kabinettskanzlei, noch einen dem Nachlaß Lacys entstammenden Faszikel, welcher insbesondere den Krieg gegen Frankreich betreffende Akten aus den Jahren 1791—1795 enthielt; Fischer reihte diesen als Fasz. X dem ebengenannten Bestand an. Dieser nunmehr zehn Faszikel bildende Nachlassteil wurde, wie aus der Aufschrift der Faszikeldeckel ersichtlich ist, von Fischer als Annex beim Archiv des Staatsrates eingeteilt. Anlässlich der Auflösung des Kabinettsarchivs wurden am 7. Oktober 1886 die Lacyschen Militärakten 1774—1801, die nach der oben angeführten Neufaszikulierung 64 Faszikel bildeten, samt den zugehörigen Indizes dem Kriegsarchiv übergeben.
Der von Fischer in zehn Gruppen geordnete, in neun Bündel gepackte Nachlassteil wurde am 25. Oktober 1886 dem HHStA überlassen, wo er wie vorher als Annex zum Staatsratsarchiv mit der Bezeichnung Lacy-Aktennachlaß aufgestellt wurde. Ein Teil dieses Bestandes (Fasz. III, Konv. 1; Fasz. X, Konv. 2) wurde später, vermutlich zum Gebrauche Arneths, ausgehoben und mit den obengenannten Handschreiben Maria Theresias und Schreiben Lacys vereint als „Lacyakten“ dem Familienarchiv einverleibt. 1930 wurden sie von Reinöhl wieder an ihren ursprünglichen Lagerort gebracht. Das von Fischer angelegte Verzeichnis, welches Reinöhl 1936 ergänzte, ist ein für die Benützung dieses Bestandes durchaus zureichender Behelf; er ist als AB 312b aufgestellt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA Große Korrespondenz Alphabetischer Nachtrag 4-59 Lascy (Franz Moritz Graf Lacy): Diverse Korrespondenzen, 1757-1798 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1825
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=988
 

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