AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-3b Sestich contra Augsburg, Bürger; Vorschlag, das Gnadengeld für den verstorbenen Ehemann aus den kommissarisch verfügten Zahlungen für Betrügereien mit dem Reichspfennigmeister Geizkofler zu bestreiten, 1641-1642 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-3b
Titel:Sestich contra Augsburg, Bürger; Vorschlag, das Gnadengeld für den verstorbenen Ehemann aus den kommissarisch verfügten Zahlungen für Betrügereien mit dem Reichspfennigmeister Geizkofler zu bestreiten
Entstehungszeitraum:1641 - 1642
Frühere Signaturen:Fasz. 46, Nr. 3
Darin:Kommissionsauftrag an den Rat der Stadt Frankfurt am Main, 1631 09 09 (Abschr.), fol. 13rv, desgl. an Hieronymus Hoff und Bernhard Rehlinger, Pfleger der Stadt Augsburg, 1631 09 09 (Abschr.), fol. 14rv; Bericht des Geizkoflerschen Buchhalters Philipp Kayser, 1631 10 18 (Abschr.), fol. 20r-21v; Protokolle der Kommission über Verhöre Augsburger Bürger, 1631 09 30 und 1631 10 02, fol. 22rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sestich, Eva von, Witwe des General-Auditors Ludwig von Sestich
Beklagter/Antragsgegner:Augsburg, verschiedene (ungenannte) Bürger
Gegenstand - Beschreibung:Die Witwe führt aus, der Kaiser habe ihrem Ehemann 1638 08 04 ein Gnadengeld von 25.000 Gulden für seine Dienste zugebilligt, das nun ihr zustünde. Sie sei aufgefordert worden zu überlegen, aus welchen Mitteln ihr dieses Geld gezahlt werden könnte, und mache folgenden Vorschlag: Wie Sie vom Buchhalter des verstorbenen Reichspfennigmeisters Geizkofler von Reiffenegg erfahren habe, habe die Untersuchungskommission in Sachen „Geizkoflersche Abrechnungsmängel“ in den Rechnungen Posten entdeckt, die auf betrügerische Machenschaften hindeuteten. Ein Verhör Augsburger Bürger habe ergeben, dass Augsburger Händler in den Geizkoflerschen Rechnungen verbuchte Bezahlungen für Waren quittiert hätten, die sie in Wahrheit nie geliefert hätten. Die Kommission habe verfügt, dass diese Fehlbeträge der Hofkammer erstattet und die beteiligten Personen bestraft werden sollten. Die Kommission habe inzwischen aber ihre Tätigkeit eingestellt; deren Verfügungen seien nicht umgesetzt worden. Sestich bittet daher um einen Zahlungsbefehl gegen die betroffenen Augsburger Bürger. Von dem Geld, das die Bürger erlegen sollen, solle ihr das Gnadengeld ausgezahlt werden. Das restliche Geld solle der Hofkammer angewiesen werden. Außerdem bittet sie wegen ihrer Reisespesen um einen Abschlag von 500-600 Gulden.
Entscheidungen:Votum ad imperatorem: Dem Vorschlag Sestichs ist stattzugeben und die Kommission wieder zu beauftragen, fol. 7r-8v (Expeditvermerk 1641 08 25), ferner fol. 9r-10v (Expeditvermerk 1641 09 21).
Umfang:Fol. 1-30
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286718
 

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