AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51-13 Helissant contra Ochsische Erben; Streit um die Rückforderung konfiszierter französischer Aktivschulden, 1683-1684 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51-13
Titel:Helissant contra Ochsische Erben; Streit um die Rückforderung konfiszierter französischer Aktivschulden
Entstehungszeitraum:1683 - 1684
Frühere Signaturen:Fasz. 51, Nr. 13
Darin:Ochsische Liste Pariser Gläubiger und Schulden, undat. (Abschr. 1682 08 18), fol. 12r; Garantie des Kurfürsten von Mainz für Vater und Sohn Johann Ochs hinsichtlich der französischen Schulden, 1677 05 28 (Abschr.), fol. 14r-15r; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Helissant, Johann Baptist; Leu, Johann de la, königliche Ratsschöffen und Handelsleute in Paris
Beklagter/Antragsgegner:Ochsische Erben; Gebrüder von der Leyen zu Adendorf, Erben des Kurfürsten Damian Hartard von Mainz
RHR-Agenten:Helissant und Leu: Fabricius, Georg (Vollmacht, gedr. Ausf., 1683 01 27, fol. 11rv) Ochsische Erben: Knoop, Arnold Gebr. von der Leyen: Wickhoven, Leopold Wilhelm von
Gegenstand - Beschreibung:Die französischen Kläger tragen vor, sie seien Gläubiger der verstorbenen Frankfurter Kaufleute Johann Ochs, Vater und Sohn, und führen aus: Zur Zeit des Niederländisch-französischen Kriegs [1672-1679] habe eine kaiserliche Kommission Kapital und Zinsen von Franzosen im Reich konfisziert. Die ochsischen Erben hätten seinerzeit gegenüber dieser Kommission ihre bei ihnen bestehenden Schulden insgesamt nur mit 9.543 Reichstalern statt mit 12.795 Reichstalern angegeben und somit 3.252 Reichstaler verschwiegen. Sodann hätten die Erben gegenüber dem Leiter der Kommission, dem Kürfürsten Damian Hartard von Mainz, ihre sämtlichen französischen Schulden in damals festgestellter Höhe von 35.820 Reichstalern abgelöst und von ihm Garantien über ihre Schuldfreiheit erhalten. Dafür hätten sie dem Kurfürst neben den mit 12.000 Reichstalern veranschlagten Gütern in Hattenheim, Hallgarten und Mittelheim auch Finanztitel überschrieben, von denen einer fingiert gewesen sei (französische und schwedische Obligationsbriefe). Da nun der Friede von Nimwegen (1678) die kriegsbedingten Konfiskationen aufgehoben habe, bitten die Kläger darum, jene Garantien zu annullieren, die Gebrüder von der Leyen als Erben des Kurfürsten zu veranlassen, ihnen die genannten Güter “in Abschlag ihrer habenden Praetensionen” zu übertragen, und die Stadt Frankfurt am Main zu beauftragen, ihnen zur Auszahlung der tatsächlichen Schuldsumme samt Zinsen und Kosten zu verhelfen. Nachdem die beiden erbetenen Reskripte erteilt worden sind, werden den Klägern von beiden Adressaten “falsa narrata” vorgeworfen, wobei die Brüder von der Leyen noch hinzufügen, dass ihr Erblasser, Kurfürst Damian Hartard von Mainz, die Konfiskationen seinerzeit im kaiserlichen Auftrag durchgeführt habe und die Ablösung der ochsischen Schulden über ihn eine Entschädigung für einige nicht beglichene Auslagen und nicht belohnte Dienste für das Reich gewesen sei.
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Frankfurt, die ochsischen Erben zu vernehmen und den Klägern gegebenenfalls zu ihrem Geld zu verhelfen, 1683 03 12 (Konz.), fol. 20r-21r, ferner (Abschr.), fol. 95r-95r; Befehl an die Stadt Frankfurt, Schweitzers Geschäftsbücher einzuziehen, dessen Vermögen zu inventarisieren und bis zur Entscheidung in dieser Sache dessen Geschäfte zu überwachen, 1683 04 01 (Abschr.), fol. 95v-96v, siehe dazu Nr. 60; Befehl an die Stadt Frankfurt, die Erben zur Zahlung anzuhalten, 1684 02 24 (Konz.), fol. 109rv.
Umfang:Fol. 1-113
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286763
 

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