Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 54-20 |
Titel: | Heinrich contra Scholz; Streit um die Rückzahlung einer Schuld |
Entstehungszeitraum: | 1675 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 55, Nr. 7 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heinrich, Martin, Bürger und Gastwirt in der Festung Raab |
Beklagter/Antragsgegner: | Scholz, Johann Friedrich |
Gegenstand - Beschreibung: | Heinrich führt aus, Scholz habe sich laut beiliegendem Schuldschein von 1673 04 22 verpflichtet, ihm Kostgeld und geliehenes Geld in Höhe von insgesamt 54 Gulden innerhalb von acht Tagen zu bezahlen. Er habe aber nichts bekommen. Er habe erfahren, dass Scholz eine ihm gerichtlich zugesprochene Geldsumme von der Stadt Worms erwarte. Er bittet, dem Wormser Reichshofratsagenten Tobias Sebastian Praun zu befehlen, dieses Geld nicht eher auszuzahlen, bis seine Ansprüche befriedigt sind. Scholz wendet ein, er kenne Heinrich, der gar nicht in Raab sesshaft sei und solche Forderungen nicht an ihn stellen würde. Er verlangt, dass sich der Kläger legitimieren soll. Das Geld aus Worms gehöre im übrigen nicht ihm, sondern seiner Ehefrau. Heinrich entgegnet, die Schuldsumme bestünde im wesentlichen aus Geld für Kost, die Scholzens Frau gleichermaßen genossen habe, und bleibt bei seiner Forderung. |
Entscheidungen: | Scholz soll innerhalb von vier Wochen zahlen oder berichten, 1675 06 12 (Verm.), fol. 2v; Heinrich ist an das zuständige Gericht zu verweisen, 1675 07 05 (Verm.), fol. 6v. |
Umfang: | Fol. 1-12 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286834 |
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