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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 95-6 Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg und Konsorten contra Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein; Streit um die gemeinsamen hohenlohischen Schulden, die Kommissionsentscheidungen von Georg Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, die Beendigung seiner Kommissi
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 95-6 |
Titel: | Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg und Konsorten contra Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein; Streit um die gemeinsamen hohenlohischen Schulden, die Kommissionsentscheidungen von Georg Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, die Beendigung seiner Kommission und die Besetzung neuer Kommissionen |
Entstehungszeitraum: | 1622 - 1627 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 95, Nr. 1; Fasz 96, Nr. 1 |
Darin: | Auszug aus dem hohenlohe-neuensteinischen Teilungsvertrag von 1610, die gemeinsamen Schulden betr., fol. 41rv; Auszug aus dem Teilungsrezess von 1612, fol. 297r-298v; Kompromiss im Teilungsstreit zwischen den neuensteinischen Grafen und Brüdern Georg Friedrich, Kraft und Philipp Ernst, vermittelt von den württembergischen Räten Friedrich von Wölwarth und Kaspar Leipoldt, dem Advokat und Syndikus zu Rottenburg Christoph Konrad Seütter sowie den vier Tübinger Juraprofessoren Johann Halbritter, David Magirus, Heinrich Bocer und Christoph Besold, 1622 02 02 (Abschr.), fol. 390r-401v; Bericht über den Weinbau in Forchtenberg, 1618 04 16, fol. 299rv; Auszug aus dem 1613 zwischen Hohenlohe-Waldenburg und Hohenlohe-Neuenstein geschlossenen Vertrag über die Pfarrei Gnadental, fol. 84rv; Appellationsinstrument, 1624 09 17 (Abschr.), fol. 49r-60v (u. a.); Kommissionsberichte: 1624 10 20/30, fol. 177r-315v, darin u. a.: Gravamina der Parteien; 1626 03 26, fol. 103r-106v; 1626 05 23, fol. 128r-158v, 1626 05 27, fol. 159r-160v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Graf Philipp Ernst von; Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg, Graf Philipp Heinrich von; später: Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, Graf Georg Friedrich von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Graf Kraft VII. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Obwohl sechs württembergische Räte und Professoren 1622 einen Kompromiss zwischen den drei neuensteinischen Brüdern vermittelt haben, bricht der Streit zwischen Philipp Ernst und Kraft um die ererbten und laut dem Teilungsvertrag von 1610 gemeinsam zu bezahlenden Schulden erneut aus. Philipp Ernst beschuldigt seinen Bruder Kraft, für den vereinbarten Schuldenabbau seit vier Jahren nichts beigetragen zu haben. Kraft ist der Ansicht, er habe sein Schuldendrittel bereits bezahlt. Auch der Hohenlohe-Waldenburger Graf Philipp Heinrich gerät in Streit mit seinem Neuensteiner Großcousin Kraft, unter anderem wegen des Wildgeheges im Michelbacher Wald, der Schafgrasung durch den Schäfer zu Cappel und der Nichtbeachtung Waldenburger Rechte beim Examen und der Einsetzung Michael Kriegs, des Pfarrers von Gnadental. Philipp Heinrich beantragt eine mit Erzherzog Karl von Österreich, dem Hochmeister des Deutschen Ordens, zu besetzende Kommission. Der Reichshofrat beauftragt jedoch 1624 05 31 ex officio Graf Georg Friedrich, Bruder bzw. Großcousin der Parteien, mit einer Kommission zu Güte und Recht. Nach Verhandlungen mit den Parteien in Öringen entscheidet Georg Friedrich 1624 09 in der alle anderen Streitpunkte überlagernden Schuldenfrage, dass Kraft zum Ausgleich für nicht geleistete Zahlungen zum Schuldenabbau 5.000 Reichstaler an die gemeinsame Hohenlohe-Neuensteiner Kammer in Weikersheim entrichten soll. Gegen diese und gegen andere Kommissionsentscheidungen appelliert Kraft vor Ort, ohne allerdings beim Reichshofrat den Antrag auf Eröffnung eines Appellationsverfahrens zu stellen. Stattdessen schickt er seinen Oberrat Wilhelm Bidenbach als Gesandten nach Wien, der zahlreiche Beschwerden gegen die Kommissionsentscheidungen vorbringt und um eine andere Kommission bittet. Georg Friedrich habe sich, so Bidenbach, durch seine Beschlüsse als Kommissar selbst zur Partei gemacht. 1625 erreicht Bidenbach die Einsetzung einer neuen Kommission unter der Leitung von Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt und Herzog Johann Friedrich von Württemberg. Daraufhin trägt Georg Friedrich vor, der Wechsel der Kommission werde den Streit verschleppen und zum Ruin der Grafschaft führen. Er bittet, den Parteien zunächst einmal die Befolgung seiner Kommissionsentscheidungen zu befehlen. Darauf geht der Reichshofrat nicht ein, sondern teilt ihm 1626 mit, dass seine Kommission durch die neue “allerdings erloschen und expirirt und ganz und ganz und gahr geendet” (fol. 96v) sei. Der neuen Kommission gelingt es nicht, Philipp Heinrich, Philipp Ernst und Georg Friedrich zu Verhandlungen nach Heilbronn zu bewegen. Diese tragen vor, die Kommission sei parteiisch, Kraft habe “viel Jahr lang die Chargen der Württembergischen ansehenlichen general Leutenantschafft getragen” (115v), über ehemalige württembergische Räte wie Bidenbach, der in Wien die neue Kommission ausgewirkt habe, besitze er großen Einfluss auf die württembergischen Subedelgierten. Sie bitten, die neue Kommission einzustellen und die Entscheidungen der alten, ex officio eingesetzten Kommission zu exekutieren. Kraft bestreitet die Parteilichkeit des Württemberger Herzogs und seiner Subdelegierten und schlägt vor, die durch den Tod Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt erloschene Kommission zu erneuern und mit dessen Nachfolger Georg II. und wiederum mit dem Herzog von Württemberg zu besetzen. Notfalls könne auch Erzbischof Philipp Christoph von Trier als Kommissar beauftragt werden. Auszuklammern aus dem neuen Kommissionsauftrag sei der Schuldenstreit, der durch Einzelvergleiche und Prozesse gelöst werden müsse. |
Entscheidungen: | Kommissionsentscheidungen (Georg Friedrich): 1624 09 11, fol. 50v-53v; 1624 09 11, fol. 54r-56v; Kommissionsauftrag an Herzog Johann Friedrich von Württemberg und Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt, 1625 06 02 (Konz.), fol. 75r-76v, ferner (Abschr.), fol. 488r-489v; An Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim: Seine Kommission ist “erloschen”, 1626 03 17 (Konz.), fol. 95r-97r. |
Umfang: | Fol. 1-582 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287161 |
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