AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 96-19 Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein und Konsorten contra Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg und Konsorten; Streit um die Verweigerung des Eides bei Übernahme der Vormundschaft über Eleonora Magdalena, einzige Tochter Georg Friedrichs von Hohenlohe-Neuenstein-We

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 96-19
Titel:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein und Konsorten contra Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg und Konsorten; Streit um die Verweigerung des Eides bei Übernahme der Vormundschaft über Eleonora Magdalena, einzige Tochter Georg Friedrichs von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim
Entstehungszeitraum:1646 - 1650
Frühere Signaturen:Fasz. 96, Nr. 19
Darin:Rudolf II. schreibt den hohenlohischen Vormündern den Eid auf die Erbeinigung vor, 1605 07 01 (Abschr.), fol. 4r-6r; Mandat sine clausula des Reichskammergericht, welches den Beklagten die Aufstellung eines Vermögensinventars des Mündels und den Eid auf die Erbeinigung befiehlt, 1646 06 25 (Abschr.), fol. 8r-13v (u. a.), weitere Mandate des Reichskammergerichts gegen die Beklagten: 1646 06 10 (Abschr.), fol. 73r-76r; 1647 10 09 (Abschr.), fol. 69v-73r; Auszug aus dem 1638 06 27 in Straßburg aufgesetzten Testament Georg Friedrichs von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, fol. 18r-19r, fol. 85rv; Vollmacht der Beklagten zur Ableistung des Vormundschaftseides für den Agenten Johann Löw, 1646 05 30 (Ausf.), fol. 29r-30v. Auszüge aus hohenlohoischen Erbeinigungen: fol. 77r-80r; Vormundschaftsregelung des Reichkammergerichts für die Kinder Georg Friedrichs I. (des Älteren) von Hohenlohe-Waldenburg, 1601 03 27 (Abschr.), fol. 80r-81v; Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Gräfin Sophia von, Witwe Krafts VII.; Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Graf Johann Friedrich, ihr ältester Sohn; Oettingen, Graf Joachim Ernst von
Beklagter/Antragsgegner:Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Graf Heinrich Friedrich von; Castell, Graf Wolfgang Georg von; Limpurg, Joachim Gottfried Schenk von
RHR-Agenten:Kläger: Burgdorf, Jeremias Pistorius von
Gegenstand - Beschreibung:Im August 1646 teilen die Kläger mit, die Beklagten seien von Graf Georg Friedrich testamentarisch als Vormünder bestimmt worden. Die Beklagten hätten sich für die vorgeschriebene Bestätigung ihrer Vormundschaft und die Ableistung der Vormundschaftseide an das Reichskammergericht gewandt. Dort hätten sie sich aber geweigert, den allen hohenlohischen Vormündern vorgeschrieben Eid auf die hohenlohische Erbeinigung zu schwören. Sie, die Kläger, hätten zwar bereits beim Reichskammergericht ein Mandat sine clausula zur Aufstellung eines Vermögensinventars des Mündels und zur Ableistung jenes Eides erwirkt, den sowohl die Erbeinigung selbst als auch ein Dekret Rudolfs II. von 1605 vorschreibe. Es stehe aber zu befürchten, dass sich die Beklagten zur Legitimierung ihrer Vormundschaft an den Reichshofrat wenden und dabei die Litispendenz dieser Sache am Reichskammergericht und dessen Mandat verschweigen würden. Dieser Voraussage gemäß trifft im Oktober 1646 das Gesuch der Beklagten um die Legitimierung ihrer Vormundschaft ein. Auf die Argumente der Kläger erwidert Heinrich Friedrich, das Reichskammergericht habe seine beigefügte venia aetatis nicht anerkannt. Er und seine Mitstreiter hätten sich in der Vormundschaftsache nur deshalb an den Reichshofrat gewandt, weil der Vorgang über die Erteilung der venia aetatis, welche Voraussetzung für die Übernahme der Vormundschaft sei, in Wien bekannt sei. Zur Sache antwortet er, das Testament verbiete ihnen den Eid auf die Erbeinigung. Ein solcher Eid sei im Falle eines weiblichen hohenlohischen Mündels niemals geleistet worden. Die entsprechende Passagen aus der Erbeinigung und aus dem kaiserlichen Dekret beträfen nur die männlichen Mündel. Diese Argumente entkräftigen die Kläger unter anderem mit Auszügen aus den hohenlohischen Erbeinigungen.
Umfang:Fol. 1-113
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287182
 

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