AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 97-15 Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein contra Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein; Streit um die interimistische Bewohnung des Schlosses in Weikersheim, 1676-1677 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 97-15
Titel:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein contra Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein; Streit um die interimistische Bewohnung des Schlosses in Weikersheim
Entstehungszeitraum:1676 - 1677
Frühere Signaturen:Fasz. 97, Nr. 8
Darin:Auszug aus der Neuensteiner Deputatsordnung von 1663 09 18, fol. 169rv; Vereinbarung der vier Neuensteiner Grafen über die Regeln der gemeinsamen Regierung, 1675 02 11 (Abschr.), fol. 82r-84v; Vergleich der Neuensteiner Brüder über strittige Punkte der Landesteilung, vermittelt von dem holsteinischen Rat Benedikt von Kunnigham und dem Heidelberger Professor der Rechte Christian Ernst Reichenbach, 1675 04 02 (Abschr.), fol. 109r-113r; Die vier Neuensteiner Brüder setzen Johann von Schlitz, genannt Görtz, Würzburger Rat, Siegfried Christoph von Bonn auf Birkenau sowie Ernst Christian Reichenbach als Arbitroren (Kompromissare) ein und regeln den Ablauf der Verhandlungen über die Landesteilung , 1676 01 22 (Abschr.), fol. 115r-118v; Bericht über eine Begehung des Schlosses und seiner Nebengebäude in Öhringen, fol. 105r-106r; Beschwerde der Juden von Hollenbach und Hohbach über Graf Siegfried, undat. (Abschr.), fol. 134r-135v; Revers Siegfrieds über die Bedingungen der ihm für zwei Monate zugestandenen Bewohnung von Weikersheim, 08 1676 (Abschr.), fol. 33r-37v; Kommissionsbericht, 1677 03 20, fol. 139r-158v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Graf Siegfried von
Beklagter/Antragsgegner:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Grafen Wolfgang Julius und Johann Ludwig von, Brüder
RHR-Agenten:Kläger: Leutner, Simon Lorenz (1677) Beklagte: Praun, Tobias Sebastian (1677)
Gegenstand - Beschreibung:Siegfried führt aus, er sei im Zuge heftiger Streitereien mit seinen beiden Brüdern gezwungen worden, Schloss Neuenstein zu verlassen und in das leerstehende Schloss Weikersheim zu ziehen. Nun wolle er zwei Jahre nach dem Tod seiner Frau mit Zustimmung seiner Mutter und aller Agnaten wieder heiraten, und zwar Sophia Amalia von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld. Die Heirat könne nicht stattfinden, wenn er seiner Frau nicht entsprechende Hofhaltung bieten könne. Er bittet deshalb darum, ihm Weikersheim bis zur endgültigen Entscheidung über die Landesteilung als Wohnsitz zu bestätigen und den Brüder zu befehlen, den ihm zustehenden vierten Teil des Deputats dorthin liefern zu lassen. Seine Brüder antworten, Siegfried wolle mit seiner Bitte an den Kaiser künftige Entscheidungen in der Frage der Neuensteiner Landesteilung präjudizieren. Die Erbeinigung bestimme aber, dass in solchen Fällen das Los über die Zuteilung von Gebieten, Einkünften und Wohnsitze entscheide. Siegfried bleibt bei seiner Bitte und bezichtigt seine Brüder, die Sache durch die Vermischung mit den Problemen der Landesteilung verschleppen zu wollen. Nicht ernst gemeinte Vorschläge der Gegenseite, seinen Wohnsitz nach Hermersberg, Ohrdruf, Öhringen, Künzelsau oder Hollenbach zu verlegen, habe er abgelehnt. An Hermersberg habe auch Langenburg Anteil. Der Ort liege zudem in einer Wildnis. In Ohrdruf wohnten noch die Kinder des ältesten Bruders Johann Friedrich. Öhringen sei ein kleiner Landsitz, welcher einst für eine Witwe gebaut worden und seit fünfzig Jahren nicht mehr bewohnt sei. In Künzelsau und Hollenbach befänden sich nur Amtshäuser, welche kaum mehr als zwei oder drei Zimmer hätten. Standesgemäßes Leben sei außer in Neuenstein, wo aber die Beklagten residierten, nur in Weikersheim möglich. Weder schafft es die gegen den Willen des Klägers eingesetzte Kommission, eine gütliche Einigung herbeizuführen, noch gelingt es Siegfried, den Reichshofrat zu der mehrmals erbetenen Bestätigung zu bewegen.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an den Markgraf von Brandenburg-Ansbach, 1676 10 30 (Konz.), fol. 45r-48v; Erläuterung, 1676 11 06 (Konz.), fol. 54r-55v.
Umfang:Fol. 1-249
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287210
 

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