Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 103-2 |
Titel: | Holdinghausen contra Nassau-Siegen, Fürstentum, Regierung; Bitte um ein Mandat gegen die Ladung vor ein Siegener Gericht in einer Injuriensache |
Entstehungszeitraum: | 1671 - 1672 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 103, Nr. 2 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Holdinghausen, Johann Dietrich von und zu |
Beklagter/Antragsgegner: | Nassau-Siegen, Fürstentum, Regierung |
Gegenstand - Beschreibung: | Holdinghausen führt aus, er sei wegen Abfassung einer vermeintlichen Schmähschrift gegen Nassau-Siegen vor eine von der Gegenseite eingesetzten Kommission zitiert worden. Als Mitglied der Wetterauer Ritterschaft, die zur Zeit beim Reichshofrat mit Nassau-Siegen einen Prozess um ihre Reichsunmittelbarkeit führe, dürfe er nur vor Reichsgerichte geladen werden. Die um Bericht angeschriebene Siegener Regierung bestreitet die forideklinatorische Einrede Holdingshausens. Dieser habe zunächst mit Fristverlängerungsanträgen versucht, einen Prozess beim Siegener Schöffengericht zu verhindern. Erst als dieses nicht zum gewünschten Erfolg geführt habe, habe er den Reichshofrat angerufen. Wie wenig er selbst von dieser Maßnahme überzeugt sei, sei schon daran erkennbar, dass er den kaiserlichen Befehl um Bericht erst drei Monate später insinuiert habe. Er müsse sich seinem obrigkeitlichen Gericht stellen, welches Unparteilichkeit garantiere, indem es die Akten einer unabhängigen Juristenfakultät vorlegen werde. |
Entscheidungen: | Die Erwiderungsschrift der nassauischen Regierung soll ad acta genommen und auf Nachfrage dem Kläger zugestellt werden, 1672 02 11 (Verm.), fol. 26v. |
Umfang: | Fol. 1-26 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287343 |
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