AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 107-10 Straßburg, Schwarz- und Schönfärber, Barettmacher und Hosenstricker contra Oberrhein, Elsaß, Sundau und Breisgau, Barettmacher und Hosenstricker; Streit um die Handwerksordnungen, Einziehung der Gelder für die Meisterstücke, Bruderschaftstage, Handwerks

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 107-10
Titel:Straßburg, Schwarz- und Schönfärber, Barettmacher und Hosenstricker contra Oberrhein, Elsaß, Sundau und Breisgau, Barettmacher und Hosenstricker; Streit um die Handwerksordnungen, Einziehung der Gelder für die Meisterstücke, Bruderschaftstage, Handwerksladen, Wochen- und Jahrmarktsfreiheit
Entstehungszeitraum:1651 - 1656
Frühere Signaturen:Fasz. 107, Nr. 5
Darin:Kaiserliche Bestätigungen der Ordnung der Barettmacher und Hosenstricker in Straßburg und am Oberrhein von: Rudolf II., 1605 07 19 (Abschr.), fol. 42r-46v; Matthias, 1613 10 15 (Abschr.), fol. 7r-13v; Fürbittschreiben der Stadt Straßburg für die Straßburger Handwerker, 1652 01 26 (Ausf.), fol. 16r-19v; Liste der zu Viertelmeistern erwählten Schwarzfärber, fol. 24rv, und Hosenstricker, fol. 26rv; Ordnung des Schwarz- und Schönfärberhandwerks in Straßburg und benachbarten Orten, undat., fol. 33r-41v; Liste der oberrheinischen Schwarzfärbermeister, die sich den Straßburger Ordnungen anschließen wollen, fol. 47r; Protokoll des Bruderschaftstages in Neuenburg von 1650 08 28, fol. 115r-116v, ferner Nachrichten über Bruderschaftstage in Neuenburg 1611, 1613, 1614, 1615, 1616, 1624, 1632, 1651, fol. 181r-185r; Zahl der Meister beider Parteien nach Orten, fol. 117v-118v; Gutachten des Reichsfiskals Veit Sartorius von Schwanenfeld, undat. [08 1655], fol. 136r-140v; Textvergleich der neuen Straßburger mit der alten oberrheinischen (Neuenburger) Handwerksordnung, fol. 162v-174v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Straßburg, Schwarz- und Schönfärber, Barettmacher und Hosenstricker
Beklagter/Antragsgegner:Oberrhein, Elsaß, Sundau und Breisgau, Barettmacher und Hosenstricker
RHR-Agenten:Straßburger Handwerker: Immendorf, Johann Franz von; Graas, Johann (Vollmacht, 1653 10 30, Ausf. mit Unterschriften und Siegeln der Meister, fol. 141r-142v); Schrimpf Jonas (1654) Oberrheinische Handwerker: Hauser, Johann Bernhard (Vollmacht, 1655 03 12, Ausf., fol. 175r-176v)
Gegenstand - Beschreibung:Nachdem beide Seiten ein gemeinsames Privileg, eine einheitliche Handwerksordnung und eine Lade gehabt haben, bitten zunächst die Straßburger Handwerker um die Bestätigung ihrer revidierten und von der Stadt anerkannten Ordnung. Zur gleichen Zeit erwirken die oberrheinischen, in Neuenburg am Rhein organisierten Handwerker die kaiserliche Bestätigung der alten Ordnungen. Daraufhin protestieren die Straßburger und erhalten 1653 07 11 eine kaiserliche Deklaration, der zufolge die Bestätigung für die Oberrheiner zwar nicht zurückgenommen, jedoch in der Weise modifiziert wird, dass die alten Ordnungen nur für diejenigen gelten sollen, die sich dazu bekennen, für alle anderen Handwerker aber nicht nachteilig sein sollen. Als Straßburger Handwerker an dem Verkauf ihrer Waren in Colmar gehindert werden, ergehen Inhibitionsmandate an den dortigen Rat und an die oberrheinischen Handwerker. Ferner wird der Reichsfiskal eingeschaltet, der die Verhängung von Geldstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Privilegien empfiehlt. Schließlich bitten die oberrheinischen Handwerker darum, die kaiserliche Deklaration von 1653 dahingehend zu erweitern, dass dort, wo Straßburger Recht gilt, nur die Straßburger Waren, und dort, wo Oberrheiner Recht gilt, nur die Oberrheiner Waren verkauft werden dürfen.
Entscheidungen:Bestätigung des Privilegs des Kaisers Matthias von 1613, 1651 09 20 (Konz.), für die Barettmacher und Hosenstricker des Oberrheins, fol. 14r-15v; An die Barettmacher und Hosenstricker am Oberrhein, im Elsass, im Sundgau und Breisgau: Verbot gegen die Straßburger Handwerker vorzugehen und Befehl um Bericht, 1653 02 26 (Konz.), fol. 48rv, ferner (Abschr.), fol. 135rv; Deklaration für die Straßburger Handwerker betr. die Ordnungen und Privilegien, 1653 07 11 (Konz.), fol. 82rv; Befehl an die oberrheinischen Handwerker, nicht gegen die Straßburger Handwerker und die, die sich zu ihnen bekennen wollen, vorzugehen, 1654 01 13 (Konz.), fol. 94r-96v; desgl. an die Stadt Colmar, 1654 07 13 (Konz.), fol. 98r-99v; Der Reichsfiskal soll wegen der von Straßburger Seite monierten Verletzung des Privilegs in Colmar Stellung nehmen, 1654 04 21 (Verm.), fol. 102v.
Bemerkungen:Akte unvollständig.
Umfang:Fol. 1-185
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287427
 

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