AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 107-11 Henggin contra Schellenberg; Gesuch um Befehl zur Entschädigung für Wegnahme von Geld und Besitz nach peinlichem Kriminalprozess, 1652-1662 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 107-11
Titel:Henggin contra Schellenberg; Gesuch um Befehl zur Entschädigung für Wegnahme von Geld und Besitz nach peinlichem Kriminalprozess
Entstehungszeitraum:1652 - 1662
Frühere Signaturen:Fasz. 107, Nr. 6
Darin:Auszüge aus Michael Henggins Zollbuch, 1645-1647, fol. 36r-40v; Verhörprotokoll 1649, fol. 45r-47v; Michael Henggins Urfehde, 1650 05 24 (Abschr.), fol. 49r-53v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Henggin, Euphrosima
Beklagter/Antragsgegner:Schellenberg, Hans Christoph von, Freiherr zu Kißlegg, später: seine Erben
RHR-Agenten:Henggin: Hegelin, Martin (1652); Kellner, Johann Jakob (1654)
Gegenstand - Beschreibung:Die Klägerin trägt ausführlich vor, von Schellenberg habe ihren Mann Michael, Wirt aus Dürren, vor dem Krieg gegen dessen Willen zum Zolleinnehmer ernannt und bei ihrer gemeinsamen Rückkehr nach dem Krieg sie und ihren Mann durch Anwendung schwerer Folter, die ihrem Mann später das Leben gekostet habe, zur Herausgabe von Geld, Hof, Vieh, Mobiliar und Hausrat gezwungen. Der Beklagte entgegnet, nachdem sich aufgrund des Vergleichs alter und neue Zollrechnungen schwere Verdachtsmomente wegen Unterschlagung ergeben hätten, habe er auf der Grundlage seiner obrigkeitlichen Rechte gegen Michael Henggin einen peinlichen Kriminalprozess geführt. Henggin habe dabei jahrelange Unterschlagungen der Zolleinnahmen in Dürren, Waltershofen und Dettishofen gestanden. Er, von Schellenberg, habe ihm gegen Urfehde und Entschädigung durch Überlassung von Geld und Besitz das Leben geschenkt. Michael Heggin habe eingewilligt, sich in seine Leibeigenschaft zu begeben, den schellenbergischen Lehenshof in Dürren zu räumen und stattdessen einen schellenbergischen Lehenshof im Elsaß zu beziehen. Schellenberg kommt dem Befehl, die Akten des Kriminalprozesses vorzulegen, nicht nach. Auch mehrere scharfe Reskripte gegen die Erben bleiben ohne Erfolg.
Umfang:Fol. 1-127
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287428
 

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