AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 108-2 Heuß contra Steindecker; Gesuche um Schadensersatz und Strafe wegen des Nachdrucks der “Frankfurter Relationen” bzw. wegen Bezichtigung desselben, 1685-1687 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 108-2
Titel:Heuß contra Steindecker; Gesuche um Schadensersatz und Strafe wegen des Nachdrucks der “Frankfurter Relationen” bzw. wegen Bezichtigung desselben
Entstehungszeitraum:1685 - 1687
Frühere Signaturen:Fasz. 107, Nr. 10
Darin:Druckprivileg Leopolds I. über die "Frankfurter Relationen" und den Messbücherkatalog für Anna Kunigunda und Maria Magdalena, Töchter des Sigismund Latomus, 1664 09 02 (Abschr.), fol. 16r-17r (Bestätigung eines von Ferdinand II. über die gleichen Bücher Anna Katharina, der Witwe des Sigismund Latomus, 1627 ausgestellten Privilegs); Druckschrift: Europäische Relation, Nr. 49, 1685 (19. Juli), 8 Seiten (S. 385-392), Auszug aus der “Universal Chronik” (?).

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Heuß, Heinrich, Bürger und Buchhändler in Hamburg
Beklagter/Antragsgegner:Steindecker, Maria Magdalena, und andere Erben des Sigismund Latomus
RHR-Agenten:Heuß: Knoop, Arnold Latomische Erben: Persius, Ernst Julius
Gegenstand - Beschreibung:Heuß trägt vor, Johann Steindecker habe auf der Frankfurter Ostermesse (1685) ein Exemplar seiner monatlich erscheinenden “Universal Chronik” erworben und dem Bücherkommissar angezeigt, dass der Text der Chronik den von ihm, Steindecker, und den latomischen Erben verlegten halbjährlichen “Frankfurter Relationen” entnommen sei. Die Erben hätten ihn, Heuß, wegen Verletzung ihres Druckprivilegs verklagen wollen und gedroht, die auf der Messe angebotenen Exemplare der Chronik zu konfiszieren und seinen Handelsdiener einsperren zu lassen. Er habe dagegen protestiert und schicke beide (dem Akt nicht beiliegende) Werke ein. Deren Vergleich ergebe keinerlei äußerliche und inhaltliche Übereinstimmung. Die latomischen Erben erwidern, bereits 1665 habe sich ein Nürnberger Buchhändler namens Johann Hoffmann “under dem nahmen des Registratoris Europae” (fol. 23v) aus Ihren "Relationen" bedient und für seinen Nachdruck sogar ein kaiserliches Privilegium erhalten. 1682 habe wiederum ein Nürnberger Buchhändler namens Bernhard Loschge “under dem nahmen Digitus Dei” (fol. 24r) das gleiche versucht. Diesen habe der Bücherkommissar in die Schranken gewiesen, jenem sei sogar das als erschlichen erkannte Druckprivileg entzogen worden. Heuß sei ein weiterer Nachdrucker. Heuß warte das Erscheinen der über sechs Monate berichtenden "Relationen" ab und drucke dann stückweise Monat für Monat deren Text nach.
Entscheidungen:Die Schriftsätze beider Seiten sollen dem Bücherkommissar mitgeteilt werden, 1685 10 25 (Verm.), fol. 35v.
Umfang:Fol. 1-43
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287432
 

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