AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 113-11 Irsee, Kloster, Abt contra Kempten, Stift, Abt; Streit um die vogteirechtlichen Befugnisse über das Kloster Irsee, 1620-1641 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 113-11
Titel:Irsee, Kloster, Abt contra Kempten, Stift, Abt; Streit um die vogteirechtlichen Befugnisse über das Kloster Irsee
Entstehungszeitraum:1620 - 1641
Frühere Signaturen:Fasz. 114, Nr. 3
Darin:Fürbittschreiben für das Kloster Irsee von Bischof Heinrich von Augsburg, 1620 08 03 (Ausf.), fol. 8r-9v; Bischof Friedrich II. von Augsburg bekundet Vereinbarungen zwischen dem Kloster Irsee und den Herrn von Benzenau über die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, 1498 03 14 (Abschr.), fol. 85r-87v; Abt Wolfgang und Stift Kempten bekunden die Rechte und Einkünfte der Vogtei über das Kloster Irsee, die sie zusammen mit der Herrschaft Kemnat von Simprecht von Benzenau dem Älteren erworben haben, 1552 03 10 (Abschr.), fol. 88r-91r; Kommissionsvorschlag, Vergleich zwischen dem Stift Kempten und dem Kloster Irsee über die Vogtei und Gerichtsbarkeit, 1621 10 13 (Abschr.), fol. 92r-99v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Irsee, Kloster, Abt Karl, später: Abt Maurus
Beklagter/Antragsgegner:Kempten, Stift, Abt Johann Eucharius
RHR-Agenten:Irsee: Immendorf, Johann Franz von (1641)
Gegenstand - Beschreibung:Irsee trägt vor, das Stift Kempten habe 1551 von den Herren von Benzenau die Herrschaft Kemnat (Großkemnat, Stadtteil von Stadtbeuren) und zugleich die Vogtei über Irsee erworben. Das Stift leite aus den Vogteirechten Superioritätsansprüche ab und versuche, das reichsunmittelbare Kloster landsässig zu machen. Irsee erwirkt, nachdem es einen Kommissionsauftrag an den Bischof von Konstanz und an den Abt von Weingarten nicht insinuiert hat, einen Kommissionsbefehl an den Herzog von Bayern und den Bischof von Eichstätt. Dagegen wendet Erzherzog Leopold V. von Tirol ein, Kempten trage die Vogtei über Irsee vom Haus Österreich zu Lehen. Der Streit gehöre deshalb vor sein Lehensgericht. Das Kloster Irsee erwidert, es handle sich nicht um einen Streit zwischen zwei Lehnsträgern des Hauses Österreich, sondern zwischen zwei reichsunmittelbaren Ständen, der vor dem kaiserlichen Gericht ausgetragen werden müsse.
Entscheidungen:Kommissionsbefehl an Bischof Jakob von Konstanz und Abt Georg von Weingarten, 1620 08 05 (Konz.), fol. 127r-129r, ferner (Ausf.), fol. 131rv; Kommissionsbefehl an Herzog Maximilian I. von Bayern und Bischof Johann Christoph von Eichstätt, 1620 12 16 (Konz.), fol. 18r-20v, ferner (Abschr.), fol. 32r-33v; Befehl an den Abt zu Kempten, das Kloster Irsee nicht zu behelligen, solange die Kommission tätig ist, 1630 10 25 (Konz.), fol. 106rv; Mandat sine clausula an den Abt von Kempten, Übergriffe gegen Irsee zu unterlassen und weggenommene Sachen und Unterlagen zurückzuerstatten, 1641 08 29 (Konz.), fol. 116r-121v.
Umfang:Fol. 1-131
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287488
 

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