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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120-24 Siegen, Jesuitenkolleg contra Siegen, reformierte Bürgerschaft und Gemeinde; Streit um den Betrieb einer jesuitischen Schule in Siegen, 1681 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120 Jesuiten, Augsburg, Österreich, Kageneck, Gans, Hansen, Jesuitenprovinz Oberrhein, Ferdinand II., Bayern, Regensburg, Rottweil, Kedd, Osnabrück, Seton, Siegen, Speyer, 1621-1681 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 120-24 |
Titel: | Siegen, Jesuitenkolleg contra Siegen, reformierte Bürgerschaft und Gemeinde; Streit um den Betrieb einer jesuitischen Schule in Siegen |
Entstehungszeitraum: | 1681 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 124, Nr. 6 |
Darin: | Nassau-Siegener Religionsvertrag, 1651 12 01/11 (Abschr.), fol. 5r-10v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Siegen, Jesuitenkolleg, Rektor Brinkmann, Johannes |
Beklagter/Antragsgegner: | Siegen, reformierte Bürgerschaft und Gemeinde |
RHR-Agenten: | Jesuiten: Nipho, Matthias Ignaz Bürgerschaft und Gemeinde: Fabricius, Georg |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Rektor führt aus, die Siegener Jesuiten hätten anfangs ihre Schule in der Nikolaikirche betrieben, dann ca. 20 Jahre lang mit dessen Zustimmung in dem Haus des Barons von Bicken. Als dieser das Haus für eigene Zwecke zurückgefordert habe, habe der Bischof von Paderborn und Münster [Ferdinand II. von Fürstenberg] das sogenannte Schomlerische Haus gekauft und ihnen zur Unterbringung der Schule geschenkt. Obwohl ihnen der Nassau-Siegener Religionsvertrag von 1651 den Rechts- und Besitzstand der Zeit vor ihrer Vertreibung 1638 zugesichert habe, in welcher sie bereits die Schule in der Nikolaikirche unterhalten hätten, versuchten reformierte Bürgerschaft und Gemeinde mit allen Mitteln, die Einrichtung der neuen Schule und damit die Fortsetzung der jahrelangen jesuitischen Schullehre überhaupt zu verhindern. Bürgerschaft und Gemeinde entgegnen unter anderem, besagter Religionsvertrag von 1651 schreibe ausdrücklich vor, dass eine katholische Schule nur von Laien betrieben werden dürfe. Außerdem sei laut dem Instrumentum pacis in Religionssachen der Stand von 1624 entscheidend. In diesem Jahr habe es keine jesuitische Schule in Siegen gegeben, weil die Jesuiten selbst noch gar nicht in Siegen gewesen seien. Sie bitten um Abweisung der jesuitischen Klage und um Aufhebung der mit dem Mainzer Kurfürst und dem Grafen von Hanau besetzten Kommission, die ohnehin den Grundsatz verletze, wonach die Konfession der Kommissare der der Parteien entsprechen müsse, denn keiner der beiden Kommissare sei evangelisch-reformierten Glaubens. Falls es bei seiner Kommission bleiben solle, müsse der Graf von Hanau durch einen reformierten Fürsten, etwa dem Markgrafen von Brandenburg oder dem Landgrafen von Hessen-Kassel, ersetzt oder wenigstens die bestehende Kommission um einen der beiden vorgeschlagenen Fürsten ergänzt werden. |
Entscheidungen: | Kommissionauftrag an die bereits in Sachsen des Nassau-Siegener Sukzessionsstreit eingesetzten Kommissare, den Kurfürst von Mainz und den Grafen von Hanau, die Parteien in Güte zu vergleichen und zu berichten, 1681 01 31 (Konz.), fol. 12r-13v. |
Umfang: | Fol. 1-26 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287605 |
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