AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 168-10 Kuepper contra Dortmund; Appellation wegen Nichtigkeit eines parteiischen städtischen Dekrets, Verweigerung von Justiz, Vorenthaltung von Akten und Zeugenprotokollen sowie gerichtliche Verfolgung, Verhaftung und Verhängung eines Strafgelds nach Einlegun

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 168-10
Titel:Kuepper contra Dortmund; Appellation wegen Nichtigkeit eines parteiischen städtischen Dekrets, Verweigerung von Justiz, Vorenthaltung von Akten und Zeugenprotokollen sowie gerichtliche Verfolgung, Verhaftung und Verhängung eines Strafgelds nach Einlegung von Rechtsmitteln in einer Beleidigungs- und Denunziationssache betr. unzüchtigen Verhaltens
Entstehungszeitraum:1707
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 177, Nr. 9
Darin:Bericht der Stadt Dortmund, 1707 07 17 (Ausf.), fol. 41r-77v, darin: Protokolle und Zeugenverhöre, u. a. zu den gegen Kueppers Ehefrau kursierenden Gerüchten betr. Prostitution, Verführung von Kindern zum Diebstahl, Fleischdiebstahl; Dekret der Stadt Dortmund von 1706 10 01, welches eine Strafe von 10 Gulden gegen Kueppers Ehefrau verhängt, und dessen Bestätigung von 1706 11 22 nach abgewiesener Revision, fol. 61r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kuepper, Evert, Bürger zu Dortmund, und seine Ehefrau
Beklagter/Antragsgegner:Dortmund, Stadt; Hoffmann, Kasper Dietrich, städtischer Kämmerer; Wülner Christoph, Bürger zu Dortmund, und seine Ehefrau
RHR-Agenten:Kuepper: Johann Heinrich Pommeresche (1707)
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Dortmund, den Appellanten die Justiz nicht zu verweigern und ihnen die zur ihrer Verteidigung nötigen Akten und Protokolle zugänglich zu machen, darüber zu berichten und bis dahin nicht gegen die Ehefrau Kueppers vorzugehen, 1707 03 22 (Konz.), fol. 39r; an dies.: die Appellation wird abgeschlagen, die zu bestrafenden Appellanten werden an das städtische Gericht zurückverwiesen, 1707 07 12 (Konz.), fol. 78r; Befehl an dies., den Kueppers unparteiische Justiz widerfahren zu lassen, 1707 08 08 (Konz.), fol. 99rv.
Umfang:Fol. 1-100
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1737
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382033
 

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