AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 178-3 Knochenhauer contra Fromann; Appellation wegen einer Abweisung der Leuteration in einem Schuldprozess am Nordhäuser Stadtgericht, erneute Appellation gegen ein städtisches Zahlungsdekret sowie Appellation gegen einen Zahlungsbefehl des königlich-preußisc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 178-3
Titel:Knochenhauer contra Fromann; Appellation wegen einer Abweisung der Leuteration in einem Schuldprozess am Nordhäuser Stadtgericht, erneute Appellation gegen ein städtisches Zahlungsdekret sowie Appellation gegen einen Zahlungsbefehl des königlich-preußischen Reichsvogteiamts zu Nordhausen
Entstehungszeitraum:1704 - 1709
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 188, Nr. 5
Darin:1. Appellationsinstrument, 1704 02 25 (Abschr.), fol. 3r-8r; 1. Libellus appellationis (Hintergrund für den Prozess bilde der Streit um das jus pascendi, das Weiderecht, "Lämmerhut" genannt, zwischen der Neustädter Gemeinde in Nordhausen und dem dortigen Hospital St. Martin, in dem Knochenhauer auf der Seite der Gemeinde und Fromann auf der Seite des Hospitals gestanden habe), fol. 9r-42v, darin: Schuldverschreibung Knochenhauers gegenüber Fromann über 400 Reichstaler, 1695 04 20, fol. 25r-31r; Urteil des Nordhäuser Stadtgerichts auf der Grundlage eines Gutachtens der Erfurter Juristenfakultät zugunsten Fromanns, 1701 09 05, fol. 31v-32r; desgl.: Knochenhauer muss Fromann die seit dem Urteil aufgelaufenen Unkosten erstatten, 1704 01 30, fol. 34v-35r; desgl.: Da Fromann bereits gegen das erste Urteil appelliert habe, die Appellation aber habe "desert" werden lassen, wird die eingelegte Leuteration gegen das Urteil von 1704 01 30 abgewiesen, 1704 02 18, fol. 35v-36r; Bericht der Stadt Nordhausen, 1705 05 01 (Ausf.), fol. 51r-64v; 2. Appellationsinstrument, 1705 03 26 (Abschr.), fol. 67r-71r; 2. Libellus appellationis, fol. 72r-88v, darin: Dekret der Stadt von 1705 03 16 zur Bezahlung der Schuld, gegen welches appelliert wird, fol. 73r-74r; Notariatsinstrument über die Zeugenbefragung Nordhäuser Ratsherren zum Prozessverlauf, 1706 06 23 (Abschr.), fol. 101r-118r; 3. Appellationsinstrument, 1707 05 08/19 (Abschr.), fol. 124r-127r, Abschrift der Akten des königlich-preußischen Reichsvogteiamts zu dem von Georg Konrad Fromann dorthin verlegten Prozess, welches im Gegensatz zum Rat Urteile vollstrecken könne, 1706-1707, fol. 162r-217v, darin: Aufstellung der Prozesskosten Fromanns, 1702-1704, fol. 169rv; Urteil auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens der Juristenfakultät zu Halle zugunsten Fromanns von 1707 05 11, fol. 181rv, mit Urteilsbegründung, fol. 182rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Knochenhauer, Christian Martin; Ratsverwandter in Nordhausen
Beklagter/Antragsgegner:Fromann, Konrad, Bürgermeister und Stadtarzt in Nordhausen; Nordhausen, Stadt, später: Georg Konrad Fromann, fürstlich-sächsischer Leibarzt und Stadtarzt von Zörbig
RHR-Agenten:Knochenhauer: Philipp Jakob Khistler (1704); Fromann: Jobst Heinrich Koch (1705), Nordhausen: Jobst Heinrich Koch (1705)
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Nordhausen, Knochenhauer zur Bezahlung des in den Urteilen festgelegten Betrags anzuhalten, ihn aber nicht am Branntweinbrau und Ausschank zu hindern, 1704 06 17 (Konz.), fol. 45r; Befehl an dies., Fromann zu seinem Geld zu verhelfen und über den Erfolg zu berichten, 1705 02 12 (Konz.), fol. 49r; es bleibt bei diesen Beschlüssen, die 2. Appellation wird nicht zugelassen, 1705 08 20 (Verm.), fol. 66v; Akten sollen 1709 10 25 inrotuliert werden, 1709 08 18 (Verm.), fol. 262v.
Umfang:Fol. 1-262
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1739
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382130
 

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