AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 3-11 Hartmann contra Pappenheim; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Schuldenangelegenheit, 1674-1679 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 3-11
Titel:Hartmann contra Pappenheim; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1674 - 1679

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hartmann, Ursula, geb. Brez, Tochter des Händlers Hans Brez aus Dillingen an der Donau; für sie ihr Ehemann: Hartmann, Johann, Weinschreiber und Bürger der Stadt Augsburg
Beklagter/Antragsgegner:Pappenheim, Marschall Adam Wolff Christoph von
RHR-Agenten:Hartmann: Tollet, Johann Theodor von, im Fall seines Tods: Koch, Johann Christoph, Lic., Vollmacht 1674 12 28, (Orig. in duplo) fol. 9rv, fol. 15v, fol. 10r-11v. Pappenheim: Valentini, Sebastian, Vollmacht 1675 02 06, (Orig.) fol. 18r-19r.
Gegenstand - Beschreibung:Johann Hartmann informiert den Kaiser, Marschall Adam Wolff Christoph von Pappenheim habe Schulden bei Hans Brez gemacht, dem inzwischen verstorbenen Vater seiner Ehefrau Ursula Hartmann. In ihrem Namen fordere er von Pappenheim die Bezahlung der Schuld. Ein früheres Rückzahlungsangebot Pappenheims habe er als unzureichend zurückgewiesen. Er bittet den Kaiser, einen Zahlungsbefehl an Pappenheim ausgehen zu lassen. Nachdem ein zweiter kaiserlicher Zahlungsbefehl ergangen ist, bittet Pappenheim um einen viermonatigen Aufschub der Rückzahlung, da er den Betrag wegen finanzieller Belastungen durch Winterlager momentan nicht aufbringen kann.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Pappenheim, Hartmann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Schrift klaglos zu stellen oder aber einen Bericht über den Fall vorzulegen, 1674 12 04, (Konz.) fol. 6rv. Kaiserlicher Befehl an Pappenheim, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Schrift dem kaiserlichen Gebot vom 4. Dezember 1674 nachzukommen, 1679 03 03, (Konz.) fol. 23rv. Zustellung der Erklärung Pappenheims an Hartmann zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Monaten, 1679 06 28, (Vermerk) fol. 31v.
Bemerkungen:Umgelegt aus 2/13.
Umfang:Fol. 1-32
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1709
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211320
 

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