Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 23-8 |
Titel: | Hanau-Münzenberg contra Fulda; Bitte um kaiserliches Mandat wegen Eingriffen in landesherrliche Rechte (Religion) |
Entstehungszeitraum: | 1629 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hanau-Münzenberg, Graf Albrecht von |
Beklagter/Antragsgegner: | Fulda, Abt Johann Bernhard Schenk von Schweinsberg |
RHR-Agenten: | Hanau-Münzenberg: Casar, Carolus |
Gegenstand - Beschreibung: | Auf Befehl Abt Johann Bernhards von Fulda ist der Schultheiß von Motten in das Dorf Uttrichshausen eingefallen, das zur Herrschaft Graf Albrechts von Hanau-Münzenberg gehört. Er hat dem dortigen Pfarrer, der der Augsburger Konfession angehört, verboten, die Kirche zu nutzen, diese gewaltsam aufbrechen und dort durch den katholischen Geistlichen des Nachbarorts Hattenhof eine Messe lesen lassen. Nach dem Gottesdienst wurde den Einwohnern befohlen, sich zur katholischen Konfession zu bekennen. Andernfalls würden Truppen in den Ort gelegt. Als die Diener Graf Albrechts vor Notar und Zeugen Protest gegen diesen Eingriff einlegen, reagiert der Schulheiß erneut mit Gewalt und läßt die Kirchentür mit der Axt einschlagen. Am 24. Dezember 1628 wird den Einwohnern des Orts von Abt Johann Bernhard befohlen, die Hauptkirche im Nachbarort Hattenhof zu besuchen und nicht in die Kirchen Hanauer Pfarrer in Heubach und Oberkalbach zu gehen. Am nächsten Tag greift der Schultheiß einen Mann aus Uttrichshausen auf dem Weg nach Oberkalbach auf und inhaftiert ihn. Später läßt er Kaspar Baussen, den Gerichtsschöffen aus Uttrichshausen, verhaften und greift einen weiteren Einwohner des Orts auf offener Straße auf. Graf Albrecht führt vor dem Kaiser aus, daß seine schriftlichen Proteste gegen die Übergriffe zu keinem Ergebnis geführt hä |
| tten, und bittet ihn deshalb um ein Restitutionsmandat sine clausula. Nachdem Abt Johann Bernhard den Einwohnern des Orts als ihr Landesfürst und oberster geistlicher Seelsorger am 12. März 1629 befiehlt, entweder bis Ostern durch Teilnahme an Beichte und Kommunion ihre Zugehörigkeit zur katholischen Konfession unter Beweis zu stellen oder ihren Besitz zu verkaufen und wegzuziehen, bittet Graf Albrecht den Kaiser erneut um ein Mandat sine clausula, das dem Abt Übergriffe auf Besitz und Jurisdiktion des Grafen bei einer namhaften Strafe untersagt. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Abt Johann Bernhard, innerhalb von zwei Monaten zu den Vorwürfen Graf Albrechts Stellung zu nehmen und alle Untertanen des Grafen, die er noch in Haft hält, freizulassen, 1629 04 09, (Konz.) fol. 16rv. Kaiserlicher Befehl an Abt Johann Bernhard, sich Graf Albrecht gegenüber den Reichskonstitutionen, Religions- und Profanfrieden gemäß zu verhalten und seine Reichsunmittelbarkeit nicht anzutasten, 1629 08 04, (Konz.) fol. 21rv. |
Bemerkungen: | Früher Antiqua 23/10 und Antiqua 23/12. |
Umfang: | Fol. 1-22 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1659 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211635 |
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