AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 24-5 Hanau-Lichtenberg contra Hanau; Bitte um kaiserliches Mandat in Streit um die Zahlung von Reichssteuern, 1653-1656 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 24-5
Titel:Hanau-Lichtenberg contra Hanau; Bitte um kaiserliches Mandat in Streit um die Zahlung von Reichssteuern
Entstehungszeitraum:1653 - 1656
Darin:Reichskammergerichtliche Bestätigung über die Rechtshängigkeit des Verfahrens, 1655 03 09, (Orig.) fol. 25rv, fol. 26r-27v, fol. 62r-64v; 1655 06 02, (Orig.) fol. 79rv. Akten aus dem reichskammergerichtlichen Verfahren, 1626 - 1653, (begl. Kop.) fol. 29r-48v. Dekret des Reichskammergericht, 1656 07 07, fol. 88rv. Notariatsinstrumente: 1655 02 02, (begl. Kop.) fol. 60r-61v. 1656 04 19/29, (begl. Kop.) fol. 72r-76v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Lichtenberg, Graf Friedrich Kasimir von, kaiserlicher Rat
Beklagter/Antragsgegner:Hanau, Neustadt, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft
RHR-Agenten:Hanau-Lichtenberg: Stayger (Stätzger), Heinrich (1653); Moilenau, Petrus Viso von (1656) Hanau, Neustadt: Aach, Karl Rudolph von (1655); Deighoff, Heinrich, Dr. (1655)
Gegenstand - Beschreibung:Graf Friedrich Kasimir von Hanau-Lichtenberg unterrichtet den Kaiser, er habe Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Hanauer Neustadt aufgefordert, ihren Anteil an den 100 Römermonaten in Höhe von 2.000 Reichstalern zu erlegen, die er nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens an das Reich zahlen müsse. Zur Begründung seiner Forderung habe er auf frühere Reichsabschiede verwiesen, die es den Landesherrn erlauben, Reichssteuern auf ihre Untertanen umzulegen. Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft hätten jedoch die Bezahlung mit der Begründung verweigert, 1597 durch Graf Philipp Ludwig (! Tatsächlich muß es sich um Graf Philipp V. gehandelt haben.) von Steuerzahlungen befreit worden zu sein, eine Bestimmung, die Graf Friedrich Kasimir bei seinem Regierungsantritt bestätigt habe. Der Graf bestreitet jedoch, daß sich diese Zusage auf die Zahlung von Reichssteuern bezogen habe. Er bittet den Kaiser um ein Mandat sine clausula mit Ladung gegen Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft, in dem ihnen befohlen wird, unverzüglich die doppelte Summe der ursprünglich geforderten Steuern und die Unkosten zu bezahlen. Das kaiserliche Mandat wird erst zwei Jahre nach seiner Bewilligung aus- und zugestellt und ist damit hinfällig. Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft teilen dem Kaiser mit, daß der Streit inzwischen am Reichskammer
gericht rechtshängig sei, und bitten, Graf Friedrich Kasimir dorthin zu verweisen, sollte er sich um eine Wiederaufnahme des Verfahrens am Reichshofrat bemühen. Der Graf macht jedoch darauf aufmerksam, daß er das kaiserliche Mandat erwirkt habe, bevor die Gegenseite das Reichskammergericht angerufen habe. Deshalb ersucht er den Kaiser um ein verschärftes Mandat gegen sie, das ihnen erneut die Zahlung der doppelten Steuersumme befiehlt. Als Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft auf ein kaiserliches Dekret nicht reagieren, beantragt Graf Friedrich Kasimir, das Reichskammergericht anzuweisen, es auf dem kaiserlichen Dekret beruhen zu lassen, und von der Gegenseite erneut die Erlegung der doppelten Steuersumme einzufordern. Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft bitten dagegen um die Kassierung der vom Grafen unrechtmäßig erwirkten Entscheidungen und Weisung des Verfahrens an das Reichskammergericht.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat gegen Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Hanauer Neustadt, unter Androhung einer Strafe von 8 Mark lötigem Gold Graf Friedrich Kasimir unverzüglich die doppelte Summe der geforderten Steuer zu bezahlen. Ladung, um innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Mandats den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder um widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden, 1653 02 20, (Konz.) fol. 15r-19v, (begl. Kop.) fol. 58r-59v. Graf Friedrich Kasimir auf die Litispendenz am Reichskammergericht zu verweisen, wenn er nochmal ansucht, 1655 06 17, (Vermerk) fol. 24v. Kaiserliches Dekret: Erneuerung der im Mandat vom 20. Februar 1653 gefällten Beschlüsse, 1656 03 02, (Konz.) fol. 67rv, fol. 87rv. Kaiserliche Anweisung an das Reichskammergericht, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Hanauer Neustadt abzuweisen, 1656 03 02, (Konz.) fol. 69r-70v. Kaiserliches Mandat gegen Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Hanauer Neustadt, unter Androhung der Acht den vorherigen kaiserlichen Mandaten und Dekreten Gehorsam zu leisten. Ladung, um innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Mandats den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls in die Acht erklärt zu werden, oder um rechtlich relevante Gründe für die Nichtbefolgung vorzubringen, 1656 08 09, (Konz.) fol. 90r-93r.
Umfang:Fol. 1-94
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1686
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211645
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl