Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 24-10 |
Titel: | Schaafheim contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission wegen Vorenthaltung von Dokumenten |
Entstehungszeitraum: | 1658 - 1659 |
Darin: | Akten zum Nachweis, daß die Gemeinde Schaafheim tatsächlich im Bestitz der beanspruchten Privilegien und Freiheiten war, 1580 - 1655, fol. 5r-15v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Schaafheim, Richter, Schöffen und Gemeinde |
Beklagter/Antragsgegner: | Hanau-Lichtenberg, Graf Johann Philipp von; Hanau-Lichtenberg, Graf [Friedrich ?] Kasimir von |
RHR-Agenten: | Hanau-Lichtenberg, Graf [Friedrich ?] Kasimir: Moilenau, Petrus Viso von (1659) |
Gegenstand - Beschreibung: | Richter, Schöffen und Gemeinde Schaafheim berichten dem Kaiser, sie seien im Besitz eines kaiserlichen Privilegs, das ihnen die Hochgerichtsbarkeit ("ein ordentliches hoffgericht von justiz, stockh und halß") verleihe und sie von der Abgabe des Besthaupts und der Leibhühner sowie von der Leistung ungewöhnlicher Frondienste befreie. Um das Dokument im Markgräfischen Krieg vor Schaden zu bewahren, hätten sie es der Kanzlei der Grafen von Hanau in Babenhausen übergeben. Graf Johann Philipp von Hanau-Lichtenberg verweigere nun aber die Herausgabe des SchriftstücKaiser Auch die darin festgelegten Freiheiten und Privilegien Schaafheims würden nicht mehr respektiert. Deshalb bitten sie den Kaiser, Erzbischof Johann Philipp von Mainz einen Kommissionsauftrag zu erteilen, die Parteien anzuhören und alles zu tun, um Schaafheim wieder in den Besitz des Privilegs und seiner Rechte zu bringen. Graf [Friedrich (?)] Kasimir von Hanau-Lichtenberg weist darauf hin, daß die Gegenseite schon vor vier Jahren von ihrem Lehnsherrn Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz abgewiesen worden sei, als sie Anspruch auf ihre vermeintlichen Freiheiten und Privilegien erhoben hätte. Für den Fall, daß Richter, Schöffen und Gemeinde um einen Prozeß ersuchen, bittet Graf Friedrich Kasimir den Kaiser, sie entweder an die erste Instanz zurückzuverweise |
| n oder wenigstens nichts zu entscheiden, ohne ihn vorher angehört zu haben. |
Entscheidungen: | Dem Grafen die Schaafheimer Eingabe zu schicken, um innerhalb von zwei Monaten dazu Stellung zu nehmen, 1658 12 07, (Vermerk) fol. 2v. Auf den Beschluß vom 7. Dezember 1658 zurückzuverweisen, undat., (Vermerk) fol. 19v. |
Umfang: | Fol. 1-19 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1689 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211652 |
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