AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-1l Hessen-Homburg contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserliche Bestätigung eines Vergleichs; Bitte um kaiserliches Mandat in Streit um eine Pfandschaft, 1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-1l
Titel:Hessen-Homburg contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserliche Bestätigung eines Vergleichs; Bitte um kaiserliches Mandat in Streit um eine Pfandschaft
Entstehungszeitraum:1670
Darin:Extrakt aus dem Hanauer Vergleich, 1670 04 19, fol. 3r-4. Schuldurkunde Graf Friedrich Kasimirs für Landgraf Georg Christoph, 1670 01 06, fol. 40r-41v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats, 1670 03 18, fol. 42r-43v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Lichtenberg, Graf Friedrich Kasimir von, kaiserlicher Rat; Hanau-Lichtenberg, minderjährige Kinder Graf Johann Reinhards II. von; für sie als Vormünder: Hanau-Lichtenberg, Gräfin Anna Magdalena von, geb. PfGräfin bei Rhein, Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler, Pfalzgraf Christian II. von
Beklagter/Antragsgegner:Hessen-Homburg, Landgraf Georg Christian von
RHR-Agenten:Hanau-Lichtenberg: Braun, Tobias Sebastian
Gegenstand - Beschreibung:Nachdem in den Kommissionsverhandlungen zur Beilegung der Differenzen zwischen Graf Friedrich Kasimir von Hanau-Lichtenberg und Gräfin Anna Magdalena von Hanau-Lichtenberg sowie Pfalzgraf Christian II. von Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler als Vertreter ihrer Mündel am 19. April 1670 ein Vergleich erzielt wurde (s. Antiqua 26/1b), ersuchen sie den Kaiser um Bestätigung des Vertrags. Außerdem bitten sie um ein Mandat gegen den Frankfurter Kaufmann Johann du Fay. Er behaupte, daß ihm die Hanauer Ortschaft Ginnheim verpfändet worden sei. Der Kaiser habe jedoch bereits eine Bestätigung des Vorgangs abgelehnt, da die Verpfändung als unrechtmäßig gewertet worden sei. Die Bitte um Bestätigung des ausgehandelten Vergleichs wird von den kaiserlichen Kommissaren Erzbischof Johann Philipp von Mainz, Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen und Landgraf Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt unterstützt. Landgraf Georg Christian von Hessen-Homburg bittet den Kaiser, seine ihm gegenüber gemachte Zusage einzuhalten und den Vertrag nicht zu bestätigen, da Graf Friedrich Kasimir selbst nicht um diese Bestätigung gebeten habe. Der Graf könne auch nichts derartiges unter Ausschluß Landgraf Georg Christians unternehmen, da sich beide gemäß dem Recht und den Reichskonstitutionen als Stände des Reichs miteinander verbunden hätten. Der Landgraf bittet um Zustellung des Vergleichs, um seinen Bericht dazu vorlegen zu können.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats (Befürwortung der Bestätigung des Hanauer Vergleichs; auch zu Antiqua 25/1, 26/1f), 1670 06 26, fol. 31r-35v. Kaiserliches Dankschreiben an den Kurfürst von Mainz (Mitteilung, daß die kaiserliche Bestätigung des Vergleichs erfolgt ist; Ernennung der Kurfürsten von Mainz und Sachsen und des Landgrafen von Hessen-Darmstadt zu Garantiemächten), 1670 07 12, (Konz.) fol. 44rv, fol. 46r-47v. Kaiserliches Dankschreiben an den Kurfürst von Sachsen (Mitteilung, daß die kaiserliche Bestätigung des Vergleichs erfolgt ist; Ernennung der Kurfürsten von Mainz und Sachsen und des Landgrafen von Hessen-Darmstadt zu Garantiemächten; Bitte, die Einhaltung des kaiserlichen Patents an die Untertanen der Grafschaft Hanau zu überwachen), 1670 07 12, (Konz.) fol. 48r-49r. Kaiserliches Dankschreiben an den Landgraf von Hessen-Darmstadt (Mitteilung, daß die kaiserliche Bestätigung des Vergleichs erfolgt ist; Ernennung der Kurfürsten von Mainz und Sachsen und des Landgrafen von Hessen-Darmstadt zu Garantiemächten, 1670 07 12, (Konz.) fol. 50rv. Kaiserliches Patent an die Untertanen Graf Friedrich Kasimirs (Befehl, ihrem Landesherrn Gehorsam zu leisten und sich nicht in andere Pflichten einzulassen), 1670 07 12 / 1671 11 12, (Konz.) fol. 52r-53r, fol. 54rv.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 25/1, 26/1f, 26/1m, 26/3a.
Umfang:Fol. 1-54
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211681
 

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