AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-4a Hanau-Lichtenberg; Bitte um Entschädigung und kaiserliches Moratorium, 1672-1674 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-4a
Titel:Hanau-Lichtenberg; Bitte um Entschädigung und kaiserliches Moratorium
Entstehungszeitraum:1672 - 1674
Darin:Moratorium Kaiser Leopolds I. für die Grafen Johann, Johann Ludwig, Gustav Adolph, Walrad von Nassau-Saarbrücken und Fürst Friedrich von Nassau-Weilburg, 1666 05 26, fol. 73r-74v. Fürbittschreiben für die Vormundschaftsregierung: von Erzbischof Johann Philipp von Mainz, 1672 08 11, (Orig.) fol. 2r-5v. von Landgraf Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt, 1672 08 13, (Orig.) fol. 6r-7v. von Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen, 1672 10 07, (Orig.) fol. 8r-9v. Fürbittschreiben für Graf Friedrich Kasimir: von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1672 10 17, (Orig.) fol. 10r-11v, fol. 31rv; 1673 10 27, fol. 62r-63v. vom Graf Raimund von Montecuccoli, 1672 10 26, (Orig.) fol. 12r-14v, fol. 32rv, fol. 64r-65v; 1673 10 21, (Orig.) fol. 43r-45v, fol. 50rv. vom Reichstag (Reichsgutachten), 1673 12 11, (Orig.) fol. 55r-69v, fol. 72rv. Schreiben Kaiser Leopolds I. an Graf Friedrich Kasimir, 1673 05 25, fol. 66r-67v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Lichtenberg, Grafenhaus/Vormundschaftsregierung; für sie: Hanau-Lichtenberg, Gräfin Anna Magdalena von, geb. PfGräfin bei Rhein; Hanau-Lichtenberg, Graf Friedrich Kasimir von, kaiserlicher Rat
RHR-Agenten:Vormundschaftsregierung/Gräfin Anna Magdalena: Braun, Tobias Sebastian (1673) Graf Friedrich Kasimir: Lose, Bernhard, Dr. (1673)
Gegenstand - Beschreibung:Gräfin Anna Magdalena von Hanau-Lichtenberg als Vertreterin der Hanauer Vormundschaftsregierung und Graf Friedrich Kasimir von Hanau-Lichtenberg legen dar, durch Einquartierung und Durchzug der kaiserlichen und Kurbrandenburger Truppen sei die Grafschaft Hanau wirtschaftlich stark belastet worden. Hinzu kämen Schäden, die durch den Durchzug französische Truppen im Elsaß angerichtete worden seien, und Belastungen durch französische Zölle, die man an vielen Orten trotz anderslautender kaiserlichen Privilegien eingerichtet habe. Um die Grafschaft vor dem Ruin zu bewahren, bitten Gräfin Anna Magdalena und Graf Friedrich Kasimir um Entschädigung aus Reichs- oder anderen Mitteln (Graf Friedrich Kasimir) und um eine zeitlich begrenzte Befreiung von den Reichssteuern. Außerdem ersuchen sie den Kaiser um ein zehnjähriges Moratorium. Gräfin Anna Magdalena beantragt, bisher aufgelaufene und in der Zeit des Moratoriums eigentlich anfallende Zinsen zu erlassen. Auch sollten für die Dauer der zehn Jahre keine Vollstreckungen und Einweisungen erfolgen. Im Gegenzug bietet sie an, mit Gläubigern, die bereit seien, sich auf gütliche Verhandlungen einzulassen, Wege zu einer einvernehmlichen Einigung auszuhandeln. Für den Fall, daß die Bewilligung des Moratoriums mehr Zeit in Anspruch nehme, bitten Gräfin und Graf den Kaiser um ein
Schreiben an das Reichskammergericht, damit sie dort von Vollstreckungs- und anderen Prozessen und deren übereilter Durchführung verschont bleiben. Nach dem ablehnenden Bescheid des Kaisers, bittet Graf Friedrich Kasimir nochmals um ein zehnjähriges Moratorium. Er verweist auf die zusätzlichen Ausgaben für Reparaturen an seinen Festungsbauten und die Verstärkung seiner Garnisonen, die zum Schutz des Reichs notwendig seien. Auch habe er sich inzwischen mit Johann Esaias Fabricius geeinigt, so daß dieser seinen Antrag auf Ausnahme seiner Schuldforderung von dem Moratorium zurückziehen werde (s. Antiqua 26/4b). Nach Gewährung eines fünfjährigen Moratoriums bittet der Graf um ein Informationsschreiben an das Reichskammergericht, damit er dort von weiteren Prozessen und Vollstreckungen verschont bleibt.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats: Ablehnung des Moratoriums; Ablehnung der Kostenerstattung aus Reichsmitteln, um keinen Präzedenzfall zu schaffen; Schreiben an den Reichskammerrichter, keine übereilten Vollstreckungsprozesse gegen die Vormundschaftsregierung und Graf Friedrich Kasimir zu führen, sondern sie eine Zeit lang mit Vollstreckungsprozessen zu verschonen, 1673 07 04, fol. 35r-37v. Dem vorhergehenden Votum anzufügen, daß der Reichshofrat bei seinem Gutachten bleibt, da er keine Informationen über die Festung Hanau besitzt, 1673 07 13, (Vermerk) fol. 29v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 39r-40v. Kaiserliches Ersuchen an den Reichskammerrichter, keine übereilten Vollstreckungsprozesse gegen die Vormundschaftsregierung und Graf Friedrich Kasimir zu führen, sondern sie eine Zeit lang mit Vollstreckungsprozessen zu verschonen, 1673 07 21, (Konz.) fol. 41r-42v. Kaiserliche Weiterleitung des Fürbittschreibens des Reichstags an den Reichshofrat, 1674 01 15, (Orig.) fol. 75r-76v. Gutachten des Reichshofrats: Befürwortung des Moratoriums; Ausstellung auf zehn Jahre; in diesem Zeitraum keine Prozesse, Mandate oder Vollstreckungen in Schuldensachen gegen die Vormundschaftsregierung und Graf Friedrich Kasimir; Befreiung von Zinszahlungen; Schuldforderungen notleidender Gläubiger oder zugunsten wohltäti
ger Zwecke sind vom Moratorium auszunehmen; die Anträge Konstantins von Reichenkron und Friedrichs von Cretzschmar (s. Antiqua 26/4c) sollen abgelehnt, der der Maria Magdalena von Lindau (s. Antiqua 26/4d) angenommen werden, da es sich um eine bedürftige Person handelt; jedoch keine namentliche Nennung im Moratorium, sondern ein mündlicher Hinweis an den Hanau-Lichtenberger Rat Bernhard Lose, daß ihre Schuldforderung vom Moratorium ausgenommen ist, 1674 01 24, fol. 77r-84v. Fünfjähriges kaiserliches Moratorium für die Vormundschaftsregierung und Graf Friedrich Kasimir, 1674 02 10, (Konz.) fol. 85r-87v. Kaiserliches Informationsschreiben an das Reichskammergericht über das Graf Friedrich Kasimir erteilte fünfjährige Moratorium mit Aufforderung, in dieser Zeit auf Prozesse und Vollstreckungen gegen ihn zu verzichten, 1674 02 27, (Konz.) fol. 91r.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 26/4b-d.
Umfang:Fol. 1-93
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1704
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211686
 

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