AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-20 Stade; Bitte um Verzicht auf Vollstreckung eines kaiserlichen Mandats in Handelsangelegenheit, 1609-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-20
Titel:Stade; Bitte um Verzicht auf Vollstreckung eines kaiserlichen Mandats in Handelsangelegenheit
Entstehungszeitraum:1609 - 1610
Darin:Dekret Kaiser Rudolphs II., 1607 09 29, fol. 63r-78v. Fürbitte des spanischen Orators für das Anliegen der Hansestädte, [vor 1609 09 12], fol. 1r-2v. Register der britischen Relation, 1609 12 19, fol. 3r-6v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Stade, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Als der Kaiser die Vollstreckung seines Mandats vom 1. August 1597 verfügt, wenden Bürgermeister und Rat der Stadt Stade ein, die britischen Kaufleute betrieben in ihrer Stadt keinen Monopolhandel. Das Mandat könne deshalb auf sie nicht angewendet werden. Der Kaiser selbst habe ihnen in einem Dekret vom 29. September 1607 erlaubt, die britischen Händler aufzunehmen und ihnen eine Handelsresidenz zu gewähren, solange sie sich nicht des verbotenen Monopolhandels schuldig machten. Diese Genehmigung solle für die Dauer der gütlichen Verhandlungen mit König Jakob I. von Großbritannien Gültigkeit behalten und sei, da die Verhandlungen noch nicht offiziell für beendet erklärt worden seien, demnach noch in Kraft. Sie geben zu bedenken, daß nicht die britischen Händler unter den negativen Folgen der Vollstreckung zu leiden hätten, sondern Stade und das Reich. Deshalb bitten sie den Kaiser, es bis zu einem endgültigen Vergleich mit Großbritannien bei den Bestimmungen des Dekrets von 1607 zu belassen. Falls der Kaiser jedoch weitere gütliche Verhandlungen mit König Jakob I. abschlage und befehle, die britischen Kaufleute aus dem ganzen Reich auszuweisen, sagen sie zu, diesem Gebot Gehorsam zu leisten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an die Stadt Stade (laut Vermerk in simile auch an die Städte Bremen, Hamburg und Lüneburg), die Merchant Adventurers samt ihren Faktoren und Dienern auszuweisen und dabei darauf zu achten, daß sie weder Geld noch Waren mitnehmen, 1610 05 29, (Konz.) fol. 29r-30v. Kaiserliche Aufforderung an Bischof Johann Friedrich von Lübeck, die Vollstreckung des kaiserlichen Mandats gegen die Merchant Adventurers vom 1. August 1597 zu unterstützen, 1610 05 29, (Konz.) fol. 31rv. Kaiserlicher Auftrag an Lübeck, die beiliegenden Befehle an die Städte Stade, Bremen, Lüneburg und Hamburg zur Vollstreckung des kaiserlichen Mandats gegen die Merchant Adventurers zustellen zu lassen, mit Befehl, auch in ihrer eigenen Stadt die Vollstreckung vorzunehmen, sollten sich einige dort aufhalten. Wenn Lübeck von englischen Tuchen und Waren erfährt, die andernorts gelagert werden, sollen sie diese in kaiserlichem Auftrag beschlagnahmen, 1610 05 29, (Konz.) fol. 33rv. Gutachten der Kurfürsten und Fürsten: Der Kaiserlicher Befehl vom 29. Mai 1610 widerspricht dem kaiserlichen Dekret vom 29. September 1607, das dem Gutachten der Reichsstände von 1598 am nächsten kommt. Die gütlichen Verhandlungen mit Großbritannien sollten fortgesetzt und die befohlene Vollstreckung suspendiert werden, 1610 07 30, fol. 45r-48v, (Konz. ?) fol. 49r-52v. Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats (Vorträge Gottfrieds von Hertel vor dem Reichshofrat im Auftrag des Obersthofmeister Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg), 1610 08 07, fol. 53r-54v; 1610 08 19, fol. 59r-60v. Gutachten des Reichshofrats: Minderheitsvotum: das kaiserliche Dekret von 1607 widerspricht dem kaiserlichen Mandat von 1597 und dem Minkwitzschen Rezeß von 1602 nicht; Mehrheitsvotum: das Dekret soll durch einen weiteren Bescheid erläutert werden, 1610 08 14, (Konz.) fol. 55r-56v. Kaiserliche Erläuterung des Dekrets von 1607: Das Dekret ist dem kaiserlichen Mandat von 1597, dem Minkwitzschen Rezeß von 1602 und der Vollstreckung, die sich der Kaiser vorbehalten hat, in keiner Weise nachteilig, 1610 08 19 (laut Vermerk im Reichshofrat beschlossen 1610 08 16), (Konz.) fol. 57r-58r. Gutachten des Geheimen Rats (Streit im Reichshofrat, s. dazu Antiqua 29/19; Gutachten der Kurfürsten und Fürsten; Bescheid für den Reichshoffiskal und die Hansestädte), 1610 08 21, (Konz.) fol. 61r-62v. Gutachten der Reichshofräte Peter Heinrich von Stralendorff, Maximilian von Trauttmansdorff, Johann Ruprecht von Hegenmüller und Hans Ulrich Hämmerle (Relation des Referenten in der Streitsache zwischen Fiskal und Hansestädten auf der einen und
den Merchant Adventurers auf der anderen Seite; Gutachten der Kurfürsten und Fürsten; Reaktion König Jakobs I. auf den Kaiserlicher Befehl vom 29. Mai 1610; Antwort auf das Protestschreiben König Jakobs I., s. dazu auch Antiqua 29/21), [nach 1610 08 21], (Orig.) fol. 79r-119r. Gutachten des Geheimen Rats über die beiden Gutachten des Reichshofrats vom 1. und 12. Oktober 1610 (Klage der Hansestädte und des Reichshoffiskals gegen die Merchant Adventurers; Beschwerde König Jakobs I. gegen den Kaiserlicher Befehl vom 29. Mai 1610; Reaktion der Stadt Stade auf diesen Kaiserlicher Befehl), 1610 11 09, 10, 15 (laut Vermerk dem Reichshofrat zugestellt 1610 11 18), (Konz.) fol. 121r-127v, (Konz.) fol. 129r-133v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 27/1 und 28/1 [32].
Umfang:Fol. 1-134
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211724
 

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