AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-3 Harrer contra Wenighofer; Bitte um kaiserlichen Befehl zur Einhaltung der Reichshofratsordnung in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit, 1666-1667 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-3
Titel:Harrer contra Wenighofer; Bitte um kaiserlichen Befehl zur Einhaltung der Reichshofratsordnung in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit
Entstehungszeitraum:1666 - 1667
Darin:Kaiserlicher Befehl an Starhemberg, im Streitfall zwischen dem Reichshofratsagenten Konrad Oswald Garbi und Jakob Philipp Mendondori die Einhaltung der Reichshofratsordnung zu beachten, 1666 06 14, fol. 3r-4v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Harrer, Ehrenreich, Dr., Reichshofratsagent
Beklagter/Antragsgegner:Wenighofer, Matthias, Hauswirt
Gegenstand - Beschreibung:Ehrenreich Harrer beklagt sich, sein Hauswirt Matthias Wenighofer habe ihn vor dem Obersthofmarschall Graf Heinrich Wilhelm von Starhemberg wegen einer Beleidigung verklagt und bereits einige Entscheidungen in der Sache erwirkt. Harrer weist darauf hin, gemäß der Ordnung des Reichshofrats müßten Klagen gegen ihn als vereidigten Reichshofratsagenten nicht vor dem Obersthofmarschall, sondern vor dem Reichshofrat vorgebracht werden. Er bittet den Kaiser um einen Befehl an den Obersthofmarschall, die Ordnung des Reichshofrats zu respektieren. Als Wenighofer sich, obwohl ihm das kaiserliche Dekret zugestellt wurde, erneut an den Obersthofmarschall wendet und weitere Entscheidungen erwirkt, ersucht Harrer den Kaiser, für die Einhaltung des kaiserlichen Befehls zu sorgen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an den Obersthofmarschall, die Einhaltung der Reichshofratsordnung gegenüber Harrer zu beachten, 1666 11 12, (Konz.) fol. 5rv. Harrer mitzuteilen, daß es vorerst bei dem ausgegangenen kaiserlichen Dekret bleibt, 1667 01 20, (Vermerk) fol. 7v.
Umfang:Fol. 1-10
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1697
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211799
 

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