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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-10 Klett von Klettenberg und Harrer contra Dummer; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Auseinandersetzung um Vormundschaftsabrechnung, 1680-1682 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32 Harrer, Dummer, Klett von Klettenberg, Geras, Dietrich, Lambschuß, Bozi, Morawetz, Sperreuth, Postwesen, 1643-1701 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-10 |
| Titel: | Klett von Klettenberg und Harrer contra Dummer; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Auseinandersetzung um Vormundschaftsabrechnung |
| Entstehungszeitraum: | 1680 - 1682 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Klett von Klettenberg, Polixena Benigna, verw. Harrer, geb. von Janeburg; Harrer, Kinder des Ehrenreichs und der Polixena Benigna |
| Beklagter/Antragsgegner: | Dummer, Johann, Dr., Reichshofratsagent; Erben des Reichshofratssagenten Antonius Scarsi |
| RHR-Agenten: | Harrer, Kinder: Dietrich, Johann Adam, Dr. (1681) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Polixena Benigna Klett von Klettenberg wirft Johann Dummer und Antonius Scarsi vor, sie hätten über ihre Tätigkeit als Vormünder der minderjährigen Kinder Klettenbergs aus ihrer Ehe mit Ehrenreich Harrer bisher keine vom Kaiser genehmigte Abrechnung vorgelegt. Inzwischen sei Scarsi verstorben. Um einen Streit über den ihr zustehenden vierten Teil der Hinterlassenschaft und ihre noch offenen Forderungen zu vermeiden, bittet Klettenberg den Kaiser um Bewilligung einer vom Reichshofrat einzurichtenden Kommission zur Untersuchung der Angelegenheit. Bis zum Abschluß dieser Sache sollten die Erben Scarsis nicht aus den aus der Vormundschaft resultierenden rechtlichen Verpflichtungen entlassen werden. Als Dummer und Scarsis Erben die Frist, die ihnen zur Vorlage ihres Berichts gesetzt wurde, ungenutzt verstreichen lassen, bitten die Harrerschen Kinder den Kaiser, einen Termin für eine kaiserliche Kommission anzusetzen und Dummer sowie den Erben Scarsis unter Strafandrohung zu befehlen, bis dahin ihre Abrechnung fertig zu stellen. Nachdem Dummer mehrere Entscheidungen des Reichshofrats zugestellt worden sind, ersuchen die Harrerschen Kinder um Zustellung eventuell von ihm eingegangener Stellungnahmen. Falls er bislang nicht reagiert habe, bitten sie, in contumaciam gegen ihn vorzugehen und ihn zur Begleichung der bisher |
| entstandenen Gerichtskosten zu verurteilen. Dummer entschuldigt seine Fristversäumnisse unter Hinweis auf den Prozeß, den er mit Anna Maria Mertz in puncto der angemaßten Rechtssprechung des Obersthofmarschalls führe. Da der Obersthofmarschall das Verfahren momentan aber ruhen lasse, werde er die Abrechnung in acht Tagen vorlegen können. Er bittet um eine entsprechende Fristverlängerung. Weiter ersucht er den Kaiser, die Kommission auch über die Forderungen beraten zu lassen, die Klettenberg für den Unterhalt ihrer Kinder zwischen dem 3. Dezember 1677 und dem 3. Dezember 1681 erhebe. Klettenberg und ihre Kinder bitten wiederholt um die Einrichtung einer kaiserlichen Kommission. |
| Entscheidungen: | Dummer und Marcolini die Eingabe Klettenbergs zu schicken, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten ihren Bericht dazu vorzulegen und sich bezüglich der erbetenen Kommissare zu äußern, 1680 09 05, (Vermerk) fol. 2v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 4rv. Dummer die Eingabe der Harrerschen Kinder mit dem Befehl zuzustellen, innerhalb einer Frist von 14 Tagen seine Erklärung hierzu vorzulegen, 1681 07 03, (Vermerk) fol. 6v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 9r-10v Dummer auch diese Eingabe der Harrerschen Kinder zuzustellen mit dem strengen Befehl, unter Androhung einer Ermessensstrafe hierzu und zum vorigen innerhalb einer Frist von 14 Tagen seine Erklärung abzugeben, 1681 07 29, (Vermerk) fol. 12v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 15r. Die erbetene Fristverlängerung wird gewährt, Dummer aber aufgefordert, den gesetzten Termin auch einzuhalten, 1681 08 25, (Vermerk) fol. 18v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 20r. Der Gegenseite die Abrechnung Dummers zuzustellen, 1681 09 05, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 29r. Dummer aufzulegen, die gewünschte Zustellung vornehmen zu lassen und innerhalb einer Frist von vier Tagen nachzuweisen, daß dies geschehen ist, 1681 09 26, (Vermerk) fol. 25v. Dietrich die Eingabe Dummers zuzustellen, |
| um innerhalb einer Frist von vier Tagen dazu Stellung zu nehmen. Danach soll weiter entschieden werden, 1682 03 13, (Vermerk) fol. 31v. Die Kommission zu bewilligen und Franz Heinrich von Fridag und Johann Albrecht Portner aufzutragen. Die Parteien sollen mit ihnen einen Termin vereinbaren, 1682 04 16, (Vermerk) fol. 35v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/11. |
| Umfang: | Fol. 1-35 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1712 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211806 |
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