AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-16 Dummer und Dietrich; Bitte um kaiserliche Verfügung in Vormundschaftssache, auch in Auseinandersetzung wegen gerichtlicher Zuständigkeit, 1684 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-16
Titel:Dummer und Dietrich; Bitte um kaiserliche Verfügung in Vormundschaftssache, auch in Auseinandersetzung wegen gerichtlicher Zuständigkeit
Entstehungszeitraum:1684
Darin:Medizinisches Attest für Maria Theresia Harrer, 1684 04 29, (Orig.) fol. 2r. Extrakt eines Fürbittschreibens Klettenbergs an Dietrich für ihre Tochter Maria Theresia Harrer, [1684] 05 04, fol. 3r. Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats, 1684 07 17 (Rechnungslegung Dummers (s. Antiqua 32/11)), fol. 7r; 1684 07 21 (Bestellung des Reichshofratssagenten Johann Christoph Arnstein zum Vormund (s. Antiqua 32/17)), fol. 6r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dummer, Johann, Dr., Reichshofratsagent; Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent
Gegenstand - Beschreibung:Johann Dummer unterrichtet den Kaiser, sein Mündel Maria Theresia Harrer sei seit einem dreiviertel Jahr krank. Um ihre durch die Krankheit erhöhten Unterhaltskosten bestreiten zu können, habe sie ihn als ihren Vormund um 100 Gulden gebeten. Er bittet den Kaiser um weitere Anweisungen. Nachdem die Zahlung bewilligt worden ist, fordert Dummer die Erben seines verstorbenen Mitvormunds Antonius Scarsi auf, den Betrag bereitzustellen. Diese weigern sich unter Hinweis darauf, ohne Befehl des Obersthofmarschallgerichts kein Geld zahlen zu können. Johann Adam Dietrich, der Anwalt der Polixena Benigna Klett von Klettenberg und ihrer Kinder aus der Ehe mit Ehrenreich Harrer, äußert die Befürchtung, hieraus könnten weitere Streitigkeiten entstehen. Er bittet den Kaiser deshalb, den Erben Scarsis die Herausgabe der 100 Gulden zu befehlen. Es solle ein kaiserliches Dekret an das Obersthofmarschallgericht ergehen, die Erben in dieser Sache nicht anzuhören, sondern sie an den Reichshofrat zu weisen. Außerdem ersucht er um Wiederaufnahme der Kommission, die die Vormundschaftsabrechnung Dummers zum Abschluß bringen soll (s. Antiqua 32/11).
Entscheidungen:Zu tun, doch mit Vorwissen Dietrichs, der am nächsten Freitag im Beisein des Mitvormunds den Vormundschaftseid leisten soll (s. Antiqua 32/17), 1684 06 12, (Vermerk) fol. 4v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/11, 32/17.
Umfang:Fol. 1-8
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1714
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211812
 

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