AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-17 Klett von Klettenberg und Harrer; Bitte um Bestellung eines Vormunds, 1684 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-17
Titel:Klett von Klettenberg und Harrer; Bitte um Bestellung eines Vormunds
Entstehungszeitraum:1684
Darin:Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Ernennung Arnsteins zum Vormund der Geschwister Blöd), 1681 01 31, fol. 14r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Klett von Klettenberg, Polixena Benigna, verw. Harrer, geb. von Janeburg; Harrer, Kinder des verstorbenen Ehrenreich und der Polixena Benigna
Gegenstand - Beschreibung:Polixena Benigna Klett von Klettenberg und ihre Kinder aus der Ehe mit dem verstorbenen Ehrenreich Harrer bitten den Kaiser, an Stelle des verstorbenen Reichshofratsagenten Antonius Scarsi eine geeignete Person neben dem Reichshofratsagenten Johann Dummer zum Vormund der Harrerschen Kinder zu bestellen (s. dazu auch Antiqua 32/11). Der Reichshofratsagent Johann Adam Dietrich wird zum Vormund ernannt und zur Ablegung des Vormundschaftseids aufgefordert. Dietrich hält es aber für bedenklich, die Vormundschaft zu übernehmen, da er gleichzeitig auch der Anwalt der Mutter und ihrer Kinder sei. Von ihnen werde eine Vormundschaft Dietrichs zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls abgelehnt. Deshalb schlägt er die Reichshofratsagenten Johann Christoph Arnstein oder Georg Fabricius als geeignetere Kandidaten vor. Sobald Dummer die Generalabrechnung abgeschlossen habe und von seinem Amt als Vormund entbunden worden sei, sei Dietrich bereit, die Vormundschaft zu übernehmen. Arnstein bittet ebenfalls, auf seine Berufung zu verzichten, da er noch nicht aus seiner Vormundschaft für die Geschwister Blöd entlassen worden sei.
Entscheidungen:Die Einwände Dietrichs werden zurückgewiesen. Er soll am kommenden Donnerstag den Eid leisten, 1684 06 16, (Vermerk) Antiqua 32/11, fol. 78v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats), fol. 4rv, fol. 6r, fol. 11r-13r. Arnstein mit Befehl zuzustellen, innerhalb einer Frist von acht Tagen den Vormundschaftseid vor dem Reichshofrat abzulegen, 1684 07 21, (Vermerk) fol. 8v, (Vermerk) fol. 13v. Beide, Arnstein und Dietrich, sollen am kommenden Freitag vor dem Reichshofrat erscheinen, um den Vormundschaftseid abzulegen, 1684 09 19, (Vermerk) Antiqua 32/16 fol. 8v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 15v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/11, 32/16.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1714
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211813
 

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