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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-18 Harrer; Bitte um kaiserlichen Befehl an Vormund, 1684-1685 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32 Harrer, Dummer, Klett von Klettenberg, Geras, Dietrich, Lambschuß, Bozi, Morawetz, Sperreuth, Postwesen, 1643-1701 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-18 |
| Titel: | Harrer; Bitte um kaiserlichen Befehl an Vormund |
| Entstehungszeitraum: | 1684 - 1685 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harrer, Franz Leopold |
| Gegenstand - Beschreibung: | Franz Leopold Harrer berichtet, er habe sich wegen einer erneuten Krankheit wieder hierher (= nach Hause ?) begeben müssen und deshalb die ihm letzthin bewilligten 100 Gulden (s. Antiqua 32/11) inzwischen verbraucht. Da er kein Geld mehr zur Bestreitung seines Unterhalts besitze, bittet er den Kaiser um einen Befehl an seinen Vormund, den Reichshofratsagenten Johann Dummer, ihm nochmals 100 Gulden auszuzahlen. Dummer ist jedoch der Meinung, in diesem Fall reichten 50 Gulden aus. Er bittet den Kaiser, den ernannten Mitvormund endlich vereidigen zu lassen oder im Weigerungsfall einen anderen zu bestimmen (s. Antiqua 32/17). Der Reichshofratsagent Johann Adam Dietrich sei aufzufordern, Stellung zur Eingabe Dummers zu seiner Vormundschaftsabrechnung zu nehmen (s. Antiqua 32/11). Harrer werden tatsächlich 75 Gulden ausgezahlt, die jedoch nicht reichen, um alle seine Ausstände zu begleichen. Deshalb bittet er erneut um einen Kaiserlicher Befehl an Dummer zur Auszahlung weiterer 100 Gulden. Er benötige die Summe vor allem, um seiner Wirtin das Kostgeld zu bezahlen, das er ihr schulde. Dummer befürwortet Harrers bitte u.a. mit Hinweis auf die bevorstehende Hochzeit seiner Schwester Maria Theresia, die auch für Harrer mit Ausgaben verbunden sein werde. |
| Entscheidungen: | Dummer die Eingabe Harrers mit einer Frist von drei Tagen zuzustellen, um seinen Bericht vorzulegen, ob Harrer das Geld tatsächlich benötigt, 1684 10 06, (Vermerk) fol. 2v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 4r. Dietrich die Eingabe vom 16. Oktober 1684 zuzustellen, um darauf innerhalb einer Frist von acht Tagen alles Notwendige vorzubringen. Harrer erhält 50 Gulden. Der Reichshofratsagent Arnstein soll trotz seiner Einwände am nächsten Montag den Vormundschaftseid ablegen (s. Antiqua 32/17), 1684 10 26, (Vermerk) fol 5v. Dummer die Eingabe Harrers zuzustellen, um bis Montag Stellung dazu zu nehmen, 1685 07 05, (Vermerk) fol. 11v. Die Eingaben Harrers und Dummers Polixena Benigna Klett von Klettenberg, der Mutter Harrers, und Dietrich zuzustellen, um bis Montag Stellung dazu zu nehmen, 1685 07 12, (Vermerk) fol. 13v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/11. |
| Umfang: | Fol. 1-13 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1715 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211814 |
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