Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 33-3 |
Titel: | Harrer contra Stein; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1674 |
Darin: | Aufstellung der Kanzlei- und Postgebühren sowie anderer Ausgaben, die Ehrenreich Harrer für Stein ausgelegt hat, 1668 09 06, fol. 2rv und fol. 7rv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harrer, minderjährige Kinder des Ehrenreich und der Polixena Benigna; für sie als Vormünder: Dummer, Johann, Dr., Reichshofratsagent; Scarsi, Antonius, Reichshofratsagent |
Beklagter/Antragsgegner: | Stein, Freiherr Franz Philipp von |
Gegenstand - Beschreibung: | Johann Dummer und Antonius Scarsi werfen Freiherr Franz Philipp von Stein vor, 128 Gulden und 12 Kreuzer einer Honorarforderung des verstobenen Reichshofratsagenten Ehrenreich Harrer schuldig geblieben zu sein. Sie hätten ihn zur Zahlung aufgefordert, da ihre Mündel dieses Geld aufgrund der geringen Hinterlassenschaft ihres Vaters dringend zur Bestreitung ihres Unterhalts benötigten, seien bisher aber immer von Steins Obervogt Mauritius Hartmann vertröstet worden. Deshalb bitten sie den Kaiser, Stein die Begleichung ihrer Forderung zu befehlen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Stein, die Vormünder gemäß ihrer beigelegten Eingabe innerhalb einer Frist von zwei Monaten klaglos zu stellen oder seinen Bericht vorzulegen, 1674 11 26, (Konz.) fol. 9rv. |
Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1704 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211839 |
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