AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 33-4 Harrer contra Fürstenberg; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit, 1676-1677 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 33-4
Titel:Harrer contra Fürstenberg; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit
Entstehungszeitraum:1676 - 1677
Darin:Schuldurkunde des Grafen von Fürstenberg für Ehrenreich Harrer, 1669 07 09, (begl. Kop.) fol. 2r-3v. Notariatsinstrument: 1676 11 18, (Orig.) fol. 8r-11v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Harrer, minderjährige Kinder des Ehrenreich und der Polixena Benigna; für sie als Vormünder: Dummer, Johann, Dr., Reichshofratsagent; Scarsi, Antonius, Reichshofratsagent
Beklagter/Antragsgegner:Fürstenberg, Vormundschaft; Fürstenberg, Graf Froben Maria von; Fürstenberg, Gräfin Maria Franziska von
RHR-Agenten:Fürstenberg: Menßhengen, Franz von (1677)
Gegenstand - Beschreibung:Johann Dummer und Antonius Scarsi führen aus, Graf Franz Christoph von Fürstenberg habe für den kaiserlichen Kämmerer Freiherr Johann Ludwig von Schellenberg die Zahlung von 1.154 Gulden und 54 Kreuzer übernommen, die dieser Ehrenreich Harrer an Honorar schuldig gewesen sei (s. Antiqua 32/4). Der Betrag sollte in drei Raten zu 384 Gulden und 55 Kreuzern jeweils an Weihnachten der Jahre 1669 bis 1671 erlegt und bis zur endgültigen Begleichung der Summe die von Harrer erwirkte Einweisung in die Güter Schellenbergs nur suspendiert, aber nicht völlig aufgehoben werden. Die letzte Rate stehe bisher aber immer noch aus. Deshalb bitten Dummer und Scarsi den Kaiser, der Fürstenberger Vormundschaft zu befehlen, den rückständigen Betrag samt den angefallenen Zinsen umgehend zu bezahlen und darüber den Gehorsamsnachweis zu erbringen. Sie behalten ihren Mündeln ausdrücklich das ihnen zustehende Recht auf Einweisung in die Güter Schellenbergs vor. Als auf den kaiserlichen Befehl keine Reaktion der Gegenseite erfolgt, bitten die Vormünder, ein schärferes Schreiben an sie ausgehen zu lassen. Die Fürstenberger Seite fertigt ihren Hofmeister ab, die geforderte Summe zu überbringen. Da er sich in Geschäften länger in Regensburg aufhalten müsse als geplant, bitten sie den Kaiser, nichts gegen sie zu veranlassen, sollten die Vormünder wegen Terminversäumnis vorstellig werden.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an die Fürstenberger Vormundschaft, die Harrerschen Kinder innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls gemäß ihrer beigelegten Eingabe klaglos zu stellen oder ihren eigenen Bericht zu deren Forderung vorzulegen, 1676 07 21, (Konz.) fol. 5r-6r. Den Vormündern die Fürstenberger Eingabe zuzustellen, 1677 05 18, (Vermerk) fol.14v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/4.
Umfang:Fol. 1-14
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1707
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211840
 

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